Ein Bundespolizist zeigt sichergestellte Feuerwerkskörper (Symbolbild).
  • Ein Bundespolizist zeigt sichergestellte Feuerwerkskörper (Symbolbild).
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Polizei stellt bei Grenzkontrolle kiloweise illegale Böller sicher

Die Bundespolizei hat während der Weihnachtsfeiertage bei Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze kiloweise illegale Pyrotechnik sichergestellt. In allen drei Fällen wurden Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Sprenggesetz erstattet, wie die Bundespolizei am Mittwoch sagte.

In einem Fall bei Ladenthin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) wurden die Beamten im Mietwagen zweier Männer im Alter von 31 und 34 Jahren fündig. Der Kofferraum des Wagens war demnach randvoll mit Pyrotechnik, für die eine Erlaubnis nötig ist. Diese konnten die Männer aber nicht vorlegen.

Das sichergestellte Feuerwerk hat eine sogenannte Gesamtnettoexplosivmasse von 15,4 Kilogramm. Zum Vergleich: Ein Batteriefeuerwerk darf laut Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM) maximal 500 Gramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM) und ein Knallkörper maximal sechs Gramm enthalten. Die NEM ist auf der Verpackung oder Verpackungseinheit zu finden.

Polizei stellt illegale Böller sicher

In Pomellen (Landkreis Vorpommern-Greifswald) fanden die Beamten im Kofferraum eines 40 Jahre alten Autofahrers Feuerwerksbatterien der erlaubnispflichtigen Kategorie F3 mit einer Gesamtnettoexplosivmasse von knapp einem Kilogramm. Auch hier konnte der Mann eine Erlaubnis für die Pyrotechnik nicht vorweisen. Ebenfalls sichergestellt wurde diverse Pyrotechnik bei einer 39-Jährigen mit einer Gesamtnettoexplosivmasse von 500 Gramm.

Im Sprengstoffrecht werden pyrotechnische Artikel ihrer Gefährlichkeit nach in die Kategorien F1 bis F4 eingeteilt, wie der Zoll mitteilt. Wer beispielsweise Feuerwerk der Kategorie 3 einführen will, muss mit einer Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde nachweisen, dass er zum Umgang damit berechtigt ist.

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Außerdem dürfen laut Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung Privatpersonen Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 mit nur maximal ein Kilogramm an Nettoexplosivstoffmasse (NEM) in einem bewohnten Raum lagern. (dpa/mp)

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