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Nord Stream 2
  • Nord Stream 2: vertrauenswürdig und sicher verspricht hier ein Schild in Lubmin.
  • Foto: picture alliance / dpa/Stefan Sauer

Nord Stream 2: Beteiligte Unternehmen müssen preisgegeben werden

Die umstrittene Klimastiftung MV muss die Namen der am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen preisgeben. Die Zeitungen „Die Welt“ und „Bild“ hatten die Nennung der Namen gefordert und waren hierfür vor Gericht gezogen.

Sowohl das Landgericht Schwerin als auch in der Berufung das Oberlandesgericht in Rostock hatten eine Auskunftspflicht der Stiftung festgestellt und den beiden Springer-Zeitungen Recht gegeben.

Ex-Ministerpräsident Sellering ist enttäuscht

„Leider hat das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde nicht angenommen. Das bedauern wir sehr. Wir werden nun entgegen unserer festen Überzeugung die Namen auch vieler Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern nennen müssen“, sagte Stiftungsvorstand Erwin Sellering (SPD) am Donnerstag in Schwerin. Aus seiner Sicht haben die Unternehmen sich nichts vorzuwerfen, sie hätten rechtmäßig gehandelt.

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Mit dem Gang vor das höchste deutsche Gericht wollte Sellering verhindern, dass die Namen der zur Unterstützung des Pipeline-Baus beauftragten Firmen öffentlich werden und diesen dadurch Nachteile entstehen. Wie die Stiftung bestätigte, wurde der Antrag abgelehnt, damit hat sich auch der Eilantrag erledigt.

Die Klimastiftung – die selbst maßgeblich durch Geld aus russischen Gasgeschäften finanziert wurde – hatte durch einen eigens gegründeten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Aufträge an Firmen vergeben, die die Fertigstellung der deutsch-russischen Gaspipeline sicherstellen sollten. (dpa)

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