Clubbesucher
  • Menschen tanzen im Club zur Musik. Besucher, welche am 4. September im „Zenit“ in Schwerin waren, müssen in Quarantäne und sich testen lassen. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa | Felix Kästle

Nach Partynacht: Alle Club-Besucher müssen in Quarantäne

Eine Partynacht mit Folgen: Alle Gäste, die am 4. September in der Zeit ab 22.42 Uhr bis zur Schließung die Diskothek Zenit in Schwerin besucht haben, müssen in Quarantäne. Grund: Ein Gast, der sich in dieser Zeit in dem Club aufgehalten hatte, wurde anschließend positiv auf Corona getestet. Dies gab die Landeshauptstadt Schwerin bekannt.

Neben der Quarantänepflicht sind Partybesucher aus dem Zenit auch aufgefordert, sich testen zu lassen. Das Gesundheitsamt hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Quarantänedauer und die Testpflichten festgelegt sind.

Das könnte Sie auch interessieren: Hamburgs Schulsenator will neue Quarantäne-Regeln für Schüler

Besucher der Diskothek werden am Mittwoch und Donnerstag im Testzentrum der Helios-Klinik zum PCR-Test aufgerufen. Zunächst werden am 8. September in der Zeit von 11 bis 16 Uhr jene Clubbesucher getestet, deren Nachnamen mit A-J beginnen. Am Folgetag werden im gleichen Zeitraum jene Besucher getestet, deren Nachnamen mit K-Z beginnen. (mp/jw)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp