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Symbolbild: Ein Rottweiler bellt
  • Die drei Hunde, die einen Fünfjährigen vor knapp zwei Monaten attackiert hatten, müssen nicht eingeschläfert werden. (Symbolbild)
  • Foto: imago/Panthermedia

Nach Hunde-Attacke gegen Kind: Amt zieht Konsequenzen

Gut zwei Monate ist es her, dass ein Fünfjähriger in Ziegendorf (Kreis Ludwigslust-Parchim) bei einer Hundeattacke lebensgefährlich verletzt wurde. Nun hat das zuständige Amt Auflagen gegen die Besitzer erlassen. Eingeschläfert werden müssten die Tiere nicht.

Wie ein Sprecher des Amtes Parchimer Umland am Freitag sagte, wurden die drei Tiere als „gefährliche Hunde“ eingestuft. Nun müssten ihre Besitzer unter anderem ihre Sachkunde nachweisen und die Hunde einen Wesenstest bestehen. Zudem müssen Halter von „gefährlichen Hunden“ einen Auszug aus dem Bundeszentralregister vorlegen, in dem unter anderem Vorstrafen erfasst sind.

Ziegendorf: Hunde verletzten Jungen (5) schwer

Wer diese und weitere Auflagen erfüllt, müsse die Haltung solcher „gefährlichen Tiere“ beantragen, was vom zuständigen Amt geprüft wird. Zudem müssten die Tiere in Ziegendorf in Zwingern gehalten werden. Diese jungen Tiere müssten nicht eingeschläfert werden.


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Die Attacke hatte sich am 11. März auf dem Grundstück ereignet, auf dem der Fünfjährige, dessen Mutter und weitere Familienangehörige wohnen. Zwei Rottweiler und eine Dogge sollen den Jungen plötzlich angefallen haben, was zuerst ein Nachbar bemerkte. Dieser Mann trieb die Tiere mit einem Stock auseinander und alarmierte die Besitzer, die Hilfe holten.

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Der Junge kam mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik, konnte nach mehreren Operationen aber laut Polizei gerettet werden. Unabhängig vom amtlichen Vorgehen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft weiter wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Hundehalter. Dies sei noch nicht abgeschlossen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. (dpa/mp)

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