Im Landgericht Neubrandenburg hat am Dienstag der Prozess im Fall des getöteten sechjährigen Joel in Pragstorf begonnen.
  • Im Landgericht Neubrandenburg hat am Dienstag der Prozess im Fall des getöteten sechjährigen Joel in Pragstorf begonnen.
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Joel (†6) erstochen: 14-Jähriger angeklagt – Ermittlungen auch gegen Bruder

Ein Jugendlicher steht vor Gericht, weil er einen Sechsjährigen in einem Dorf in Mecklenburg-Vorpommern getötet haben soll. Nun ist bekannt: Es laufen Ermittlungen gegen den Bruder des Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten im Fall des getöteten sechsjährigen Joel. Das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg am Dienstag.

Die Ermittlungen gegen den Bruder stehen im Zusammenhang mit dem Fall, wie die Sprecherin auf Nachfrage mitteilte. Die Staatsanwaltschaft habe nach Anklageerhebung gegen den zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen einen Hinweis erhalten und Ermittlungen gegen den Bruder eingeleitet, hieß es. Zuvor hatte die „Ostsee-Zeitung“ berichtet.

Neubrandenburg: Joel (†6) erstochen: Ermittlungen gegen Bruder des Angeklagten

Am Dienstag hatte vor dem Landgericht ein Prozess gegen den damals 14-Jährigen wegen Totschlags begonnen. Dieser findet wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen vor, Joel am 14. September des vergangenen Jahres in der Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg mehrmals ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer mit einer Klingenlänge von circa 15 Zentimetern siebenmal auf ihn eingestochen zu haben. Der Junge starb, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft.

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Konkrete Details zu dem Verfahren gegen den älteren Bruder nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Man wolle die aufgenommenen Ermittlungen und den laufenden Prozess nicht gefährden, hieß es. Der Bruder des Angeklagten sitzt den Angaben zufolge nicht in Untersuchungshaft. Außerdem gelte die Unschuldsvermutung.

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