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Kürzlich als Diktatorin bezeichnet: Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern.
  • Kürzlich als Diktatorin bezeichnet: Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern.
  • Foto: picture alliance/dpa

Jura-Professor nennt Schwesig Diktatorin – Uni prüft Konsequenzen

Im Zusammenhang mit Aussagen bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen hat sich der ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Ralph Weber gegen Kritik verteidigt. Er soll dort unter anderem Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) als Diktatorin bezeichnet haben. 

„In keiner Weise habe ich die freiheitlich demokratische Grundordnung angegriffen“, sagte der an der Universität Greifswald lehrende Rechtswissenschaftler am Montag. Die Universität hatte in einer Mitteilung vom Wochenende angekündigt, den Auftritt und gegebenenfalls dienstrechtliche Konsequenzen zu prüfen.

Sie bezog sich dabei auf einen Bericht der „Ostsee-Zeitung“. Demnach soll Weber vergangene Woche in Wolgast unter anderem Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) eine „Oberlandesdiktatorin“ genannt haben. Das sei möglich, und „liegt auf der Linie, auf der ich sie einordnen würde“, sagte Weber. 

Auf Corona-Demo: Ehemaliger AfD-ler nennt Schwesig Diktatorin

Zu einem Verstoß gegen mögliche Teilnehmerbegrenzungen für Weihnachtsfeiern habe er aber entgegen dem Bericht nicht aufgerufen. „Ich habe gesagt, dann freue ich mich auf diejenigen, die das kontrollieren müssen.“ Das könne weder die Polizei noch das Ordnungsamt leisten.

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Der Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald, Boris Schinkels, wertete in einer E-Mail an Weber sowie Mitarbeiter und Studierende der Fakultät die im Bericht zitierten Aussagen zu Schwesig als Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung. „Die pauschale, öffentliche Verunglimpfung gewählter Volksvertreter ist letztlich nichts anderes als eine Abwertung der Volkssouveränität.“ Zudem habe ein Juraprofessor, der öffentlich zum Rechtsbruch aufrufe, seinen Beruf verfehlt.

Spontaner Redebeitrag führt zur Debatte

Weber beteuerte, nichts dergleichen getan zu haben. Er habe gezielt eine in seinen Augen rechtswidrige allgemeine Impfpflicht angegriffen und auch Schwesig in diesem Zusammenhang kritisiert. Schwesig habe ihr Amt völlig zu Recht inne, aber nicht das Recht derart in Freiheitsrechte einzugreifen. Sein Redebeitrag sei spontan gewesen. Er habe in Wolgast als Kreistagsvertreter gesprochen und nicht als Juraprofessor. „Wer mit groben Keilen zuschlägt, muss auch entsprechende Antworten gerade in der Politik ertragen.“ (dpa/se)

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