Kind fährt allein mit Motorrad – und stirbt bei Unfall
Bei einem Motorradunfall im Landkreis Rostock ist am Sonntagnachmittag ein Zwölfjähriger ums Leben gekommen. Der Fahrer war minderjährig und damit gesetzlich nicht zum Führen eines Motorrades berechtigt.
Wie ein Sprecher der Polizei mitteilte, war der Junge auf einem Feldweg zwischen Groß Grabow und Klein Grabow südlich von Güstrow unterwegs, als er gegen einen Straßenbaum fuhr.
Landkreis Rostock: Zwölfjähriger stirbt bei Motorradunfall
Der Junge starb an der Unfallstelle. Ein Gutachter soll die Unfallursache klären. Das Motorrad wurde beschlagnahmt.
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Für das Führen von Motorrädern ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben, Roller und Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubikzentimetern dürfen ab 15 Jahren gefahren werden. (dpa/mp)
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