Lücke in der Corona-Verordnung: In dieser Stadt durften Friseure arbeiten – bis heute
Bremen –
Durch eine Lücke in der Bremer Corona-Verordnung waren in dem Bundesland Hausbesuche von Friseuren bis heute möglich. Dafür bekamen die Dienstleister sogar grünes Licht vom Ordnungsamt. Das Gesundheitsressort hat dem jetzt aber den Riegel vorgeschoben.
Auch im kleinsten Bundesland Deutschlands sind die Friseursalons wegen der Pandemie geschlossen. Laut Corona-Verordnung durften Friseurinnen und Friseure ihren Kunden aber bis heute zuhause die Haare machen.
Diese Leseart der Verordnung wurde noch am Mittwochmorgen vom Ordnungsamt bestätigt, wie die Bremer Handwerkskammer mitteilte. Sie nannte diese Information überraschend. Man sei seit Erlass der Verordnung am 16. Dezember „davon ausgegangen, dass sämtliche Dienstleistungen im Bereich der nichtmedizinischen Körperpflege untersagt sind“.
Im Norden: Friseure durften trotz Corona Hausbesuche machen
Wie am Nachmittag bekannt wurde, will das Bundesland die Verordnungslücke nun aber schließen. Die Erlaubnis von Hausbesuchen solle „jetzt geändert werden“, wie ein Sprecher des Gesundheitsressorts mitteilte.
Praktisch gab es dem Vernehmen nach keine Hausbesuche. Die Handwerkskammer hatte die Friseure auch nach Bekanntwerden der Verordnungslücke davor gewarnt, Aufträge für Hausbesuche anzunehmen: „Bedenken Sie das gesundheitliche Risiko, wenn Sie sich in das private Umfeld des Kunden begeben!“
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Die Friseure hätten nichts von der Ausnahme gewusst, sagte die stellvertretende Obermeisterin der Innung, Sabrina Menke. Sie sah aber auch keine Vorteile in den Hausbesuchen. „Wir wollen eine sofortige Öffnung der Friseursalons.“ Dort gebe es ausgefeilte Hygienekonzepte. Die Kundenkontakte könnten jederzeit nachverfolgt werden. „Das ist bei den Kunden zuhause nicht gegeben.“ Vielen Friseurläden geht es aufgrund der monatelangen Schließung wirtschaftlich schlecht.
Bremen: Gesundheitsressort kippt Hausbesuchs-Erlaubnis für Friseure
Die Bremer Verordnung verfügte bislang an einer Stelle die Schließung aller Betriebe der nichtmedizinischen Körperpflege. Es geht um „Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und Nagelstudios“. An anderer Stelle werden allgemein Handwerks- und Dienstleistungen für zulässig erklärt, selbst wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Voraussetzung seien geeignete Hygienemaßnahmen.
In anderen Bundesländern wie Niedersachsen oder Bayern ist mobiles Arbeiten für Friseure klar untersagt. In der bayerischen Verordnung etwa sind nicht die Betriebe geschlossen, sondern die betreffenden Dienstleistungen als solche verboten, unabhängig vom Ort des Geschehens. Gleiches gilt für Rheinland-Pfalz.
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Das Land Bremen habe „zu keinem Zeitpunkt Betätigungsverbote für ganze Berufsgruppen verhängt“, sagte Sprecher Lukas Fuhrmann vom Gesundheitsressort. Als die Verordnung erlassen wurde, habe es das Phänomen mobiler Friseure aber noch nicht gegeben. Inzwischen sehe der Senat die Notwendigkeit zu handeln. (prei/dpa)