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An diesem Radlader hing die Gitterbox, in der die Kinder und ein Erwachsener standen: Plötzlich riss sie ab und stürzte aus mehreren Metern Höhe auf den Asphalt.
  • An diesem Radlader hing die Gitterbox, in der die Kinder und ein Erwachsener standen: Plötzlich riss sie ab und stürzte aus mehreren Metern Höhe auf den Asphalt.
  • Foto: picture alliance/dpa/Polizei Harburg

Tödliche Zeltlager-Tragödie: Jetzt muss sich der Radlader-Fahrer verantworten

Bei einem Vater-Kind-Zeltlager südlich von Hamburg ist es im Sommer bei einer Ausfahrt mit einem Radlader zu einem schrecklichen Unfall gekommen: Ein Fünfjähriger und ein Mann wurden tödlich verletzt. Nun beginnt die Verhandlung gegen den Fahrer des Radladers.

Rund ein halbes Jahr nach dem Radlader-Unfall mit zwei Toten hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg Anklage gegen den Fahrer des Fahrzeugs erhoben. Dem zum Zeitpunkt des Unfalls 44 Jahre alten Mann wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in elf Fällen vorgeworfen.

Mann und Kind sterben bei Radlader-Unfall – Fahrer angeklagt

Der Unfall hatte sich am 24. Juni in Toppenstedt (Landkreis Harburg) südlich von Hamburg während eines Vater-Kind-Zeltlagers ereignet. Der Fahrer hatte mehrere Menschen in einer Transportbox an der Frontgabel seines Radladers herumgefahren. Auf einem Feldweg löste sich die Gitterbox. Die Insassen stürzten aus drei Metern Höhe ab.

Bei dem Unfall starben ein 39 Jahre alter Mann und ein Fünfjähriger. Bislang hieß es, dass zehn weitere Kinder verletzt wurden. In der Anklage werden nun elf Fälle von fahrlässiger Körperverletzung genannt. Wie es zu der Differenz kam, war zunächst nicht klar.

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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war die verwendete Stahlgitterbox zum Transport von Menschen weder zugelassen noch geeignet. Außerdem soll der Beschuldigte die Box nicht ordnungsgemäß gesichert haben. Ein Gutachten hatte im Zuge der Ermittlungen zudem ergeben, dass ein technischer Defekt nicht als Unfallursache in Frage kommt.

Die Anklage wurde beim Landgericht in Lüneburg erhoben – und zwar aus dem Schutzinteresse für die betroffenen Kinder, die allesamt als Zeugen in Betracht kommen, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte. Durch die Anklageerhebung direkt beim Landgericht statt am Amtsgericht solle eine mögliche, mehrfache Vernehmung der Kinder im Fall einer Berufung vermieden werden. (dpa/mp)

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