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Kindesmissbrauch (Symbolbild)
  • (Symbolbild).
  • Foto: IMAGO / Shotshop

Vater missbraucht eigene Tochter mehrfach: So urteilt das Gericht

Mehr als 20-mal soll sich ein 44-Jähriger an seiner Tochter und an zwei ihrer Freundinnen vergangen haben. Vor Gericht wurde der Mann zwar in 14 Fällen freigesprochen – dennoch verhängten die Richter:innen eine Haftstrafe.

Das Kieler Landgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass sich der Angeklagte von 2019 bis 2022 in mehreren Fällen an seiner Tochter verging, davon in einem Fall schwer. Es verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Außerdem waren in einigen Fällen auch zwei Freundinnen der heute Elfjährigen von den Übergriffen des Mannes betroffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 2 KLs 500 Js 38591/22 jug.).

Kiel: Vater missbraucht Tochter – Kind lebt heute in Pflegefamilie

Insgesamt hielt die Jugendkammer acht von 22 angeklagten Fällen durch die Beweisaufnahme für erwiesen, wie die Vorsitzende Richterin sagte. In 14 Fällen sprach sie den Mann frei. In diesen Fällen hätten die Aussagen der drei Mädchen für eine Verurteilung nicht ausgereicht. Die Richterin wies zugleich darauf hin, dass der sexuelle Missbrauch der Tochter womöglich bereits 2017 begonnen habe, damals war das Kind sechs Jahre alt. Die heute Elfjährige ist in einer Pflegefamilie untergebracht, nach Angaben des Gerichts gegen ihren Willen. 

Mit dem Urteil blieb die Kammer deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwältin. Diese hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Sie hielt zwölf der 22 angeklagten Fälle für erwiesen. Auch die Nebenklage beantragte mehrjährige Haft für den Angeklagten.

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Der Vater hatte in dem weitgehend nichtöffentlichen Verfahren zu Prozessbeginn die Taten bestritten. Sein Verteidiger forderte in allen Fällen Freispruch. Er kündigte bereits Revision an. Die Staatsanwältin will Revision prüfen. 

In der Urteilsbegründung hatte die Vorsitzende Richterin darauf hingewiesen, dass das Strafmaß deutlich unter dem der Staatsanwältin geblieben sei, weil die Kammer die Strafen für die einzelnen Taten straffer zusammengefasst habe.

Kiel: Haftstrafe bleibt unter Forderung der Staatsanwaltschaft

Die Aussagen der Kinder bezeichnete das Gericht als glaubwürdig, obwohl die Tochter zwischenzeitlich ihre Aussagen widerrufen hatte – laut Gericht offenbar auch auf Druck aus der Familie und weil der Vater in Untersuchungshaft musste. Die Tochter hatte sich erst zu den Vorwürfen geäußert, nachdem eine der beiden Freundinnen ihrer Mutter von den Übergriffen des Mannes erzählte. Die Frau rief die Polizei. (dpa/mp)

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