Vater ersticht Sohn aus Angst vor Atomkrieg: „Er fehlt mir so“
Er soll seinem schlafenden Sohn (6) aus wahnhafter Angst vor einem unmittelbar bevorstehenden Atomkrieg die Kehle durchgeschnitten haben – nun hat der Vater (40) vor dem Kieler Landgericht die unfassbare Tat gestanden. Unter Tränen las er seine Worte von einem Zettel ab: „Er fehlt mir so.“ Weil er psychisch krank ist, wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen, aber der Vater bestand darauf, zuvor eine emotionale Erklärung abzugeben.
Er soll seinem schlafenden Sohn (6) aus wahnhafter Angst vor einem unmittelbar bevorstehenden Atomkrieg die Kehle durchgeschnitten haben – nun hat der Vater (40) vor dem Kieler Landgericht die unfassbare Tat gestanden. Unter Tränen las er seine Worte von einem Zettel ab: „Er fehlt mir so.“ Weil er psychisch krank ist, wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen, aber der Vater bestand darauf, zuvor eine emotionale Erklärung abzugeben.
„Es tut mir so unendlich leid, was passiert ist“, beginnt der Vater: „Es fällt mir schwer, Worte für etwas zu finden, für das es keine Worte gibt. Es ist alles so unendlich traurig und ein Albtraum. Es tut mir leid für diejenigen, die diesen Albtraum miterleben müssen.“ Dann bricht er in Schluchzen aus: „Er fehlt mir so.“
Die Bluttat geschah in der Nacht des 24. September 2022 auf dem Campingplatz Bösdorf (Kreis Plön). Der Beschuldigte habe laut Staatsanwältin „in der wahnhaften Überzeugung eines bevorstehenden Atomkrieges“ gehandelt: „Er war überzeugt, dass die ersten Bomben bereits fallen.“ Er habe seinem Sohn mit einem Küchenmesser die Kehle durchgeschnitten, ihm dann fünf Stiche ins Herz versetzt. Rund 40 Minuten später hat er den Notruf gewählt und mitgeteilt, er habe soeben seinen Sohn getötet. Zuvor soll er vergeblich versucht haben, sich selbst zu töten.
Anklage lautet auf heimtückischen Mord
Die Anklage lautet auf heimtückischen Mord, aber da der Vater mutmaßlich an einer schweren paranoiden Schizophrenie leidet und damit schuldunfähig ist, geht es in dem Prozess nicht um eine Strafe, sondern um seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Der Mann lebt seit der Tat vorläufig in einer geschlossenen Psychiatrie, gilt als suizidgefährdet.
Dass er psychisch erkrankt ist, war schon vor der Tat bekannt, allerdings galt er nicht als gefährlich für sein Kind und hatte Umgangsrecht.
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Nach der kurzen Erklärung des Vaters wurde die Öffentlichkeit für die weiteren Verhandlungstage ausgeschlossen. Die Mutter des getöteten Jungen ist Nebenklägerin, blieb dem Prozessauftakt aber fern. Angehörige des Mannes waren im Saal. Mit einem Urteil wird nicht vor Juni gerechnet.