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Justizbeamte warten in Kiel (Schleswig-Holstein) im Landgericht. (Archivfoto)
  • Justizbeamte warten in Kiel (Schleswig-Holstein) im Landgericht. (Archivfoto)
  • Foto: picture alliance/dpa/Axel Heimken

Mord an zwei Frauen in Rendsburg – Urteil erwartet

Das Kieler Landgericht will am Donnerstag das Urteil gegen einen 41-Jährigen verkünden, der in Rendsburg zwei Frauen brutal ermordet haben soll.

Laut Anklage tötete der Mann im August 2018 zunächst eine 26-jährige Frau aus Geesthacht und im September 2020 eine 40-Jährige „zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier und heimtückisch“. Der Angeklagte soll die Opfer misshandelt, mit Nylons gefesselt und einer Plastiktüte über dem Kopf umgebracht haben. Beide Frauen arbeiteten als Prostituierte.

Mord in Rendsburg: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten die höchstmögliche Strafe: lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Damit könnte der Angeklagte nie mehr freikommen. Der Mann ist nach dem Gutachten einer Psychiaterin voll schuldfähig und gefährlich für die Allgemeinheit. Der Verteidiger beantragte eine zeitlich befristete Haft – das hieße maximal 15 Jahre und die Unterbringung in der Psychiatrie. Ein Strafmaß nannte er nicht.

Der 41-Jährige hatte im Prozess geschwiegen. Gegenüber der Gutachterin bestritt er die Taten, er sei kein Mörder, berichtete die Fachärztin im öffentlichen Teil ihres Gutachtens. Sie stellte demnach aber eine Vielzahl von Widersprüchen fest.

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Für sado-masochistische Sex-Praktiken war der Angeklagte der Beweisaufnahme zufolge auf Foren für Fußfetischisten unterwegs. Dort forderte er Fesselungs- und Drosselungspraktiken, die an Mord grenzten, wie eine Zeugin wissen ließ – er als „Gebieter“, die Frauen als seine „Sklavinnenschulmädchen“.


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Die Leiche der 26-Jährigen aus Geesthacht, die von Angehörigen als vermisst gemeldet worden war, wurde durch eine Polizeipanne erst zwei Jahre später nach dem zweiten Mord gefunden – auf dem Dachboden des Angeklagten. Das zweite Opfer, die 40-Jährige, entdeckte ein Bekannter von ihr tot in ihrer Wohnung. Lebend fand er nur ihren kleinen Hund. Das Tier war im Bad eingeschlossen worden. Der Angeklagte wurde als ihr letzter Freier ermittelt. (mp/dpa)

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