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  • Der Angeklagte muss sich für versuchten Totschlag und Fahrerflucht verantworten (Symbolbild).
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Prozessbeginn in Kiel: Versuchter Totschlag: 23-Jähriger jagte Männer mit seinem Auto

Neumünster –

Nach einem Streit und einer Schlägerei im vergangenen Sommer soll ein 23-jähriger Mann in Neumünster zwei Männer mit seinem Wagen verfolgt und einen von ihnen angefahren haben. Dazu hat am Freitag vor dem Kieler Landgericht der Prozess begonnen.

Der Mann, der angefahren wurde, soll einige Meter weit geschleudert worden sein und dabei laut Anklage eine Beckenfraktur erlitten haben. Der zweite Mann habe sich mit einem Sprung über das Geländer einer Fußgängerbrücke gerettet und sei mit Schürfwunden davongekommen, sagte die Staatsanwältin am Freitag zu Prozessbeginn. Hintergrund der Taten sollen Drogenschulden sein.

Mit Mama zur Polizei – der Flüchtige stellte sich

Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag und Fahrerflucht. Der Angeklagte sei bei dem Vorfall Ende Juni 2020 von hinten gezielt auf die Männer zugefahren und habe Verletzungen bewusst in Kauf genommen, sagte die Staatsanwältin. Dabei wurden nach Angaben von Ermittlern der Wagen und ein hölzernes Geländer an der Fußgängerbrücke beschädigt sowie eine Straßenlaterne aus der Verankerung gerissen. Der Angeklagte fuhr demnach mit einer Geschwindigkeit von etwa 20 Stundenkilometern.

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Der 23-Jährige flüchtete zunächst, stellte sich aber später in Begleitung seiner Mutter der Polizei, wie ein Polizist aussagte. Vor Gericht werde der Angeklagte vorerst schweigen, kündigten seine Verteidiger an. Vor einem Ermittlungsrichter hatte er über seinen Verteidiger erklären lassen, er sei von Drogenhändlern wegen angeblicher Schulden angegriffen worden und in Panik geraten. Keinesfalls habe er die Männer verletzen oder gar töten wollen.

Beide Geschädigte sind als Nebenkläger zugelassen. Zumindest einer fordert nach Angaben seines Rechtsanwaltes 8000 Euro Schmerzensgeld. Gegenüber der Polizei sollen die Männer den Vorfall wortkarg heruntergespielt haben, „es sei alles nicht so schlimm“, berichtete ein Polizeibeamter als Zeuge.

Es gab Streit um angebliche Drogenschulden

Das Schwurgericht hat vier Verhandlungstage festgesetzt. Das Urteil wird am 19. März erwartet. Die Kammer hat zu dem Verfahren einen forensischen Psychiater hinzugezogen, der zur Frage der Schuldfähigkeit Stellung nehmen soll. (dpa)

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