Millionenschaden durch Schwarzarbeit – Bauunternehmer muss jahrelang hinter Gitter
Im Prozess um einen Millionenschaden durch jahrelange Schwarzarbeit hat das Kieler Landgericht am Freitag einen 43 Jahre alten Bauunternehmer aus Neumünster zu fünf Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die 9. Wirtschaftsstrafkammer sprach den Mann in 141 Fällen wegen Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt, Betrug in besonders schwerem Fall und Steuerhinterziehung schuldig.
Der Tatzeitraum reicht nach Feststellungen des Gerichts von Juni 2017 bis Februar 2023. Der Schaden für Finanzbehörde und Sozialkassen beläuft sich demnach auf rund 3,2 Millionen Euro. Sie sollen auf Anordnung der Kammer vom Angeklagten eingezogen werden.
Wegen rechtsstaatlicher Verfahrensverzögerung gelten vier Monate der Gesamtstrafe als verbüßt. In das Urteil wurden frühere Verurteilungen des einschlägig vorbestraften Angeklagten einbezogen. Die Kammer folgte dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verteidigung plädierte auf fünf Jahre und fünf Monate. Sie will keine Revision einlegen.
43-jähriger sitzt seit März in Untersuchungshaft
Das Strafmaß kam im Rahmen einer Verständigung des Gerichts mit Angeklagtem, Verteidigung und Staatsanwaltschaft zustande. Dabei wurde dem Angeklagten gegen ein umfassendes Geständnis ein Strafrahmen von fünf Jahren und fünf Monaten bis sechs Jahre zugesichert.
Der Familienvater sitzt wegen Fluchtgefahr seit März in Untersuchungshaft. Er betrieb laut Anklage in Neumünster nacheinander vier Bauunternehmen unter fremden Namen. Dabei soll er auch Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern ohne Aufenthaltstitel schwarz beschäftigt haben. (dpa)
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