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Der Angeklagte (vorne) sitzt bewacht von Justizbeamten zu Beginn des Prozesses wegen eines Dreifachmordes im Sitzungssaal des Landgerichts
  • Im Prozess um den Dreifachmord in Kiel hat der Psychiater ein Gutachten abgegeben.
  • Foto: dpa

Dreifachmord bei Kiel: Psychiater stellt Zahnarzt eindeutiges Gutachten aus

Im Dreifachmord-Prozess in Kiel gegen einen Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) hat der Gutachter den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. Vor dem Landgericht Kiel sagte der Sachverständige Thomas Bachmann am Dienstag, aus psychiatrischer Sicht sehe er keine Anzeichen für eine verminderte Steuerungsfähigkeit oder Einsichtsfähigkeit. Er sehe auch keine Hinweise auf eine krankhaft-seelische Störung oder tiefgreifende Bewusstseinsstörung.

Dagegen sprächen unter anderem der komplexe Tatablauf über mehrere Stunden und die Entsorgung der ersten Tatwaffe, einer Maschinenpistole vom Typ Uzi, sagte der Facharzt für Psychiatrie. Der 48 Jahre alte Angeklagte hatte nach längerem Schweigen gestanden, am 19. Mai 2021 seine Frau und deren neuen Bekannten in Dänischenhagen und einen weiteren gemeinsamen Bekannten des Ehepaares in Kiel erschossen zu haben. Die Taten will der Zahnarzt aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht geplant haben. Am Tatabend stellte sich der Deutsche der Polizei in Hamburg mit der zweiten Tatwaffe.

In seinem mündlich vorgetragenen Gutachten beschrieb der Facharzt, bei dem Angeklagten gebe es narzisstische und histrionische Züge. Das heißt: Ihm sei wichtig gewesen, Anerkennung und Erfolge zu haben und im Mittelpunkt zu stehen. Anzeichen für eine relevante depressive Episode sah der Facharzt nicht.

Das Urteil wird am 30. März erwartet. picture alliance/dpa | Axel Heimken
Polizisten vor Absperrband am Tatort in Dänischenhagen bei Kiel.
Das Urteil wird am 30. März erwartet.

Mordprozess: Angeklagter bezeichnet Taten als „irreal“

Nach Auffassung des Sachverständigen konnte der Angeklagte durch die Trennung seiner Ehefrau und seine finanzielle Situation mit hohen Schulden seinem Anspruch an sich selbst nicht mehr gerecht werden. In Bezug auf die Ehefrau sprach der Gutachter von einer „klassischen Stalking-Typologie eines Ex-Partners“. Er hatte seine Ehefrau auch mit einem GPS-Sender überwacht.

Die Frau hatte sich im November 2020 von ihrem Mann getrennt, nachdem er ihr gegenüber gewalttätig geworden war. Die Trennung habe „seine Selbstdefinition total erschüttert“ und sei dann in eine „totale persönliche Bankrottreaktion“ übergegangen, sagte der Gutachter. Nach seiner Auffassung – das sei aber juristisch zu würdigen – gebe es an beiden Tatorten in Dänischenhagen und Kiel „sehr zielgerichtete Tatsituationen“.


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Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, an die Morde keine genaue Erinnerung zu haben. Die Taten bezeichnete er als „irreal“. In der Nacht vor den tödlichen Schüssen habe er noch im Internet bei Google „Jeder kann Mörder werden“ oder „Schuldgefühle nach dem Tod des Partners“ aufgerufen. Er habe Angst vor Impulskontrollverlust gehabt und im Netz Hilfe gesucht, um sich bewusst zu machen, wozu es nicht kommen sollte.

Die Staatsanwaltschaft klagt drei heimtückische Morde aus niedrigen Beweggründen an. Demnach wollte der Zahnarzt seine Frau wegen der Trennung und ihren Freund wegen der Beziehung zu ihr bestrafen. Das dritte Opfer, einen gemeinsamen Bekannten des Ehepaares, machte er demnach für das Scheitern der Ehe verantwortlich.

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Dem 48-Jährigen drohen lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich. Das Urteil wird am 30. März erwartet. (dpa/mp)

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