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Der ehemaliger Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in Hannover sitzt 2019 in einem Gerichtssaal im Landgericht Hildesheim. (Archivfoto)
  • Der ehemaliger Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in Hannover sitzt 2019 in einem Gerichtssaal im Landgericht Hildesheim. (Archivfoto)
  • Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Millionen-Betrug mit Flüchtlingsheimen: „Wohltäter“ zockten den Staat schamlos ab

Sechs Jahre nach dem Millionenbetrug mit Flüchtlingsheimen steht ein früherer Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in Hannover erneut vor Gericht. Das Landgericht Hildesheim wirft dem 49-Jährigen Untreue im besonders schweren Fall in zehn Fällen sowie Urkundenfälschung vor.

Der Chef einer ASB-Tochterfirma soll zwischen August 2013 und Februar 2019 zahlreiche ungerechtfertigte Gehaltszahlungen und Zulagen an sich selbst veranlasst haben. Zudem soll er eine Rechnung für Sanitärarbeiten in seinem Privathaushalt gefälscht haben, so dass seine ASB-Firma Rechnungsempfänger war. Die Schadenssumme liegt insgesamt bei mehr als 160.000 Euro.

Betrug mit Flüchtlingsheimen: Mehrere Millionen vom Staat erhalten

Der Mann war bereits Ende 2019 vom Landgericht Hildesheim zu einer sechseinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er rund 6,85 Millionen Euro, die vom Innenministerium für Flüchtlingsheime überwiesen worden waren, für private Zwecke abgezweigt hatte. Die neuen Vorwürfe, die jetzt verhandelt werden, seien damals noch nicht bekannt gewesen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Im Fall einer erneuten Verurteilung werde eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet.


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Der Betrug mit den Flüchtlingsunterkünften wird seit April dieses Jahres in einem weiteren Prozess aufgearbeitet. Laut Anklage sollen drei Männer gemeinsam mit dem schon verurteilten 49-Jährigen die pauschale Abrechnungsweise des Innenministeriums ausgenutzt und Scheinrechnungen für Bewachungsdienstleistungen ausgestellt haben.

Die Geldbeträge in Höhe von insgesamt 2,44 Millionen Euro sollen in bar abgehoben worden sein. In diesem Verfahren waren die Ermittlungen gegen den Ex-Geschäftsführer laut Gericht eingestellt worden, weil keine höhere Gesamtfreiheitsstrafe zu erwarten war. Das Urteil gegen die drei anderen Angeklagten wird nicht vor November erwartet. (mp/dpa)

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