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Schüler hören einer Lehrkraft zu
  • Schüler im Klassenraum mit einer Lehrkraft (Symbolfoto).
  • Foto: dpa-Zentralbild | Patrick Pleul

Masken, Test, Drohungen: Querdenker-Eltern sorgen für Ärger an Schulen

Seit Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien werden Schulen in Niedersachsen immer wieder mit heftigen Angriffen von Eltern wegen der Corona-Maßnahmen konfrontiert. „Es geht um Einzelfälle, jeder ist allerdings einer zu viel“, sagte der Sprecher des Kultusministeriums in Hannover, Sebastian Schumacher.

Eltern versuchten mit zweifelhaften Attesten eine Befreiung von der Präsenz-, Test- oder Maskenpflicht zu erwirken und drohten Schulleitungen mit Klagen. In Einzelfällen erhielten Schulleitungen und Lehrkräfte Drohmails oder würden persönlich beschimpft. Zahlen zu den Vorfällen nannte das Ministerium nicht.

Niedersachsen: Querdenken gefährden Schulfrieden

In einem Brief hatte Kultusminister Grant Hendrik Tonne Mitte September Schulleitungen und Lehrkräften Rückendeckung zugesichert. Zulässige Kritik, Proteste und Demonstrationen seien zuletzt unter anderem in Sachbeschädigungen in Form von Schmierereien an den Schulen, Beleidigungen und Verletzungen des Hausrechts gemündet, heißt es in dem Schreiben des SPD-Politikers. Die Vorfälle gefährdeten den Schulfrieden, Schulleitungen sollten sich Rat von der Polizei holen und bei Straftaten auch Anzeige erstatten.

Die Vorsitzende des Schulleitungsverbands, Andrea Kunkel, sagte: „An jeder Schule gibt es das Thema, dass Eltern ihre Kinder nicht testen lassen wollen.“ Die Auseinandersetzung mit ihnen absorbiere viel Kraft im Alltag. Seit den Sommerferien herrscht wieder Präsenzpflicht. Wer dem Unterricht fernbleibt, weil er oder sie keine Corona-Selbsttests machen will, wird laut Kultusministerium wie ein „Schulschwänzer“ behandelt. Allerdings dürfen Testverweigerer zur Teilnahme an schriftlichen Arbeiten sowie an Abschluss- und Abiturprüfungen das Schulgelände betreten.


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In Thüringen wurde die Masken- und Testpflicht an Schulen bereits abgeschafft, auch andere Länder verzichten mittlerweile ganz oder teilweise auf den Mund-Nase-Schutz für Schülerinnen und Schüler. Beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wurden in diesem Jahr 27 Verfahren entschieden, die sich laut einer Sprecherin vor allem gegen die Maskenpflicht und die Testpflicht an Schulen wandten. In keinem Fall waren die Antragsteller im Eilverfahren erfolgreich. Ein weiterer Antrag, der sich gegen die Maskenpflicht an Schulen in der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung richtet, sei noch nicht entschieden worden.

Impffortschritt: Schüler von Maskenpflicht befreit

In ihren jüngsten Beschlüssen haben die Lüneburger Richter allerdings deutlich gemacht, dass die Maskenpflicht an Schulen nur so lange zu rechtfertigen sei, wie eine Überlastung des Gesundheitssystems aufgrund von Covid-19-Patienten drohe. Wenn dies wegen des Impffortschritts nicht mehr der Fall sei, müsse die Maskenpflicht zumindest für jüngere Schülerinnen und Schüler aufgehoben werden.

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Die Maskenpflicht im Unterricht wird von Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen nach Angaben des Landesschülerrats allgemein akzeptiert. Der Landesschulbehörde ist kein einziger Fall bekannt, in dem es zu einem Schulverweis wegen Verweigerns der Corona-Maßnahmen gab. Lehrkräften werde empfohlen, bei Regelverstößen zunächst das Gespräch zu suchen, sagte eine Behördensprecherin. Wenn dies nicht fruchte, sei auch ein vorübergehender Ausschluss vom Unterricht denkbar. (mp/dpa)

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