• Foto: dpa

Grusel-Prozess: Leichenteile in Gefriertruhe: Rentner soll Freund zerstückelt haben

Bremen –

Der Tatvorwurf klingt wie das Drehbuch eines Horrorfilms: Ein Rentner (65) aus Bremen soll einen Bekannten (†50) erst erschossen und dann zerstückelt haben. Die Leichenteile soll er verteilt haben, unter anderem in Gefrierschränke und auf den Balkon. Am Donnerstag war Prozessauftakt vor dem Landgericht in Bremen. 

Claudius R. ist ehemaliger Koch, er kommt auf Krücken in den Gerichtssaal. Er ist wegen Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die Leiche des 50-Jährigen aus „sportlichem Vergnügen“ oder aus Erregung zerteilt zu haben. 

Prozess in Bremen: Rentner soll Freund zerstückelt haben

Die Vorwürfe, die die Staatsanwältin vorträgt, sind kaum zu ertragen. Claudius R. soll seinem Opfer im September 2019 in seiner Wohnung im Stadtteil Gröpelingen mit einem Revolver in den Kopf geschossen haben. Anschließend wurde der Bauchraum des Leichnams mit einem Messer geöffnet und die Organe entfernt. Hände und Füße wurden abgetrennt, Knochen zersägt, Genitalien und Kopf vom Körper abgetrennt. 

Die Polizei fand Leichenteile im Gefrierschrank von Claudius R., Fingerkuppen des Opfers waren auf dem Balkon abgelegt.  Auch in der Gefriertruhe in der Wohnung des Opfers fand die Polizei Leichenteile, ebenso in den Mülltonnen hinter dem Wohnhaus. 

Prozess in Bremen: Leichenteile in Tiefkühle entdeckt

Die Tochter des Opfers hatte gut drei Wochen nach der Tat die Polizei alarmiert, weil sie ihren Vater vermisste. Als die Beamten in der Wohnung nach dem Mann schauen wollten, fanden sie dort die Leiche – Claudius R. Er versuchte noch zu fliehen. In seiner Wohnung stießen die Beamten nicht nur auf die Leichenteile, sondern außerdem auf eine Cannabis-Plantage mit 27 Pflanzen, 18 Gramm Heroin sowie einen Revolver. 

Stellen Sie sich Ihren persönlichen MOPO-Newsletter zusammen – hier kostenlos anmelden!

Claudius R. muss sich wegen Totschlags verantworten. Allerdings schloss Richter Jürgen Seifert ausdrücklich nicht aus, dass der Angeklagte auch wegen Mordes aus Habgier verurteilt werden köntne. Er habe versucht, Geld vom Konto seines Opfers abzuheben und wollte womöglich mit einer gefälschten Vollmacht auf ein Bankkonto des 50-Jährigen zuzugreifen.

Das könnte Sie auch interessieren: „Ekelhaftes Vorgehen“ – Mann vergewaltigt ältere Frauen

Zum Prozessauftakt wurde nur die 15-minütige Anklage verlesen. Der nächste Verhandlungstag ist für den 4. Mai geplant. Der Bruder des Opfers nimmt als Nebenkläger an dem Verfahren teil. Es sind zwölf weitere Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 24. Juni verkündet werden. 

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp