Geldstrafe: Vater darf Bilder seiner Tochter nicht ins Netz stellen
Hannover –
Ein 23-jähriger Vater wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Bilder von sich und seiner Tochter im Internet veröffentlichte. Er missachtete das Verbot der sorgeberechtigten Großmutter.
Weil er ohne Erlaubnis der sorgeberechtigten Großmutter Fotos seiner kleinen Tochter ins Internet gestellt hat, ist ein Vater zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Hannover verurteilte ihn zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro, wie ein Sprecher des Gerichts am Montag sagte. Die Großmutter habe dem 23-Jährigen zwar erlaubt, Fotos von sich und dem damals neun Monate alten Mädchen zu machen, die Bilder habe er aber zwischen Januar und April 2019 trotz Verbots bei Facebook veröffentlicht und so seinen sogenannten Facebook-Freunden Einblick in den geschützten Raum in der Wohnung gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 244 Ds 228/19).
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Großmutter erhebt Anklage
Die Großmutter, die das Sorgerecht für ihre kleine Enkelin hat, hatte gegen die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien geklagt. Der junge Mann hatte die Bilder auch nicht aus dem sozialen Netzwerk entfernt, wie der Amtsgerichtssprecher sagte. Beide Seiten verzichteten auf Rechtsmittel. (dpa)
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