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Mann hält Turnierpferd am Zügel
  • Ex-Bäckereikönig Manfred von Allwörden 2019 mit Turnierpferd
  • Foto: IMAGO / Holsteinoffice

Er quälte Pferde: Ex-Großbäcker Allwörden verurteilt!

Das Amtsgericht Ratzeburg hat den früheren Großbäcker Manfred von Allwörden (62) am Freitag wegen Tierquälerei verwarnt und zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Grund: Auf dem Gestüt, das von Allwörden in Grönwohld bei Trittau betreibt, mussten 14 Pferde eingeschläfert werden, weil sie dermaßen vernachlässigt und abgemagert waren, dass man sie nicht retten konnte.

Laut Anklage soll der Unternehmer die Pferde nicht regelmäßig entwurmt haben, auch um Geld zu sparen. Wegen „unzureichender Kontrollen von Pflege- und Gesundheitszustand“ seien die Tiere schließlich in so einem desolaten Zustand gewesen sein, dass der Tierarzt sie von ihren Qualen erlösen musste. Tatzeitraum: Von 2021 bis 2022. Der Richter sprach laut mehreren Medienberichten von „Massentierhaltung“ mit „starkem, wirtschaftlichen Hintergrund“. Von Allwörden hatte das Gestüt 2012 übernommen und züchtet dort Holsteiner Pferde. Er soll mehr als 1000 Tiere besitzen.

Veterinäramt hatte das Gestüt schon im Visier

Schon 2021 hatte das Veterinäramt des Kreises Herzogtum Lauenburg dem Millionär wegen der verwahrlosten Tiere in seinen Ställen und auf den Koppeln eine Ordnungsverfügung zugestellt – ohne, dass sich etwas geändert hatte.

Das milde Urteil: Eine Verwarnung plus 112.500 Euro Geldstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Wenn von Allwörden zwei Jahre keine weiteren Straftaten begeht, muss er die Strafe nicht zahlen. Einzige Bewährungsauflage: Der Millionär muss 30.000 Euro an Tierschutzorganisationen zahlen.

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Der Angeklagte war nicht zur Prozess erschienen und hatte ärztliche Atteste geschickt, die seine Verhandlungsunfähigkeit belegen sollten. Er leide nach einer Bypass-Operation unter Schlaf- und Konzentrationsproblemen. Dem Richter reichten die Schriftstücke nicht aus, er wollte den einstigen Inhaber der Bäckereikette aber auch nicht polizeilich vorführen lassen. Das sei nicht verhältnismäßig, da von Allwörden nicht vorbestraft und im Tatzeitraum zeitweise „ernsthaft erkrankt“ gewesen sei. Das Urteil erging in seiner Abwesenheit per Strafbefehl, quasi nach Aktenlage. Die Bäckereikette, seit Generationen im Familienbesitz, hatte von Allwörden 2022 an Edeka verkauft.

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