• Im Landkreis Vechta soll ein Hausarzt trotz Corona-Symptomen teilweise ohne Mund-Nasen-Schutz Patienten behandelt haben. Nun wird gegen ihn ermittelt. (Symbolfoto)
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„Dr. Superspreader“: Arzt verweigert Maske – Ermittlungen wegen Körperverletzung

Arztbesuch mit schlimmen Folgen: Im Landkreis Vechta soll ein Hausarzt bei Behandlungen gegen die Corona-Hygieneregeln verstoßen haben – und zudem Corona-Symptome gehabt haben. Gegen ihn wird nun ermittelt.  

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Ermittlungen aufgenommen. Es bestehe der Anfangsverdacht der versuchten beziehungsweise vollendeten Körperverletzung, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.

Der Mediziner soll weiterbehandelt haben, obwohl er selbst Corona-Symptome hatte, und dabei nicht immer eine Maske getragen haben.

Niedersachsen: Sorgte ein Arzt für eine 200er-Inzidenz?

Das Verhalten des Arztes aus Goldenstedt soll mit dazu beigetragen haben, dass in der vergangenen Woche der Sieben-Tage-Wert im Landkreis Vechta auf mehr als 200 Neuinfektionen unter 100.000 Einwohnern angestiegen war. Der Landkreis hatte die Praxis bereits Ende Januar wegen Hygienemängeln vorübergehend geschlossen.

Es sei „offensichtlich bekannt, dass dieser Arzt auch zu denen gehört, die Corona leugnen und das alles nicht schlimm finden“, hatte in der vergangenen Woche die Vize-Leiterin des Corona-Krisenstabs des Landes, Claudia Schröder, gesagt.

Niedersachsen: Arzt hatte Kontakt zu rund 200 Patienten

Insgesamt hatte der Mann zu etwa 200 Patienten Kontakt, sagte ein Sprecher des Landkreises Vechta. Ob er Menschen angesteckt hatte, und wenn ja, wie viele, könne nicht gesagt werden: „Eine Kausalität ist nur schwer feststellbar.“

Video: Dieser Arzt behandelte Corona-Patient 0

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ausreichende Verdachtsmomente eines strafbaren Verhaltens nachzuweisen sind, die ausreichend für eine Anklageerhebung wären. Bei einer entsprechenden Verurteilung reiche der Strafrahmen gemäß Paragraf 223 StGB von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren Dauer. „Der Ausgang der Ermittlungen ist indes zum jetzigen Zeitpunkt noch offen“, betonte der Staatsanwalt.

Behörde prüft Fall in Goldenstedt: Praxis wieder geöffnet

Die Praxis ist inzwischen wieder geöffnet, der Arzt sei auch nicht mehr in Quarantäne, hieß es vom Landkreis. Der Fall werde von der Behörde noch geprüft.

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Sollte es zu einem Strafverfahren mit einer Verurteilung kommen, könnte unter Umständen auch die Approbation des Arztes gefährdet sein. (dpa/maw)

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