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  • Die Maskenpflicht im Unterricht wurde vom Oberverwaltungsgericht Bremen vorläufig außer Verzug genommen (Symbolbild).
  • Foto: picture alliance/dpa

Regelung zu ungenau: Gericht hebt Maskenpflicht an Schulen auf

Bremen –

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die bei einem Inzidenzwert von 100 geltende Maskenpflicht für Grundschüler vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Regelung, ab wann diese Pflicht gelte, sei zu unbestimmt.

Es sei für Grundschüler und Eltern nicht feststellbar, wann die Voraussetzung erfüllt sei, befand das Gericht in einer Entscheidung über einen Eilantrag. Dies lasse sich auch nicht durch Auslegung ermitteln. 

Die Außervollzugsetzung gelte nicht nur für die Antragsteller, sondern sei allgemeinverbindlich. Zugleich wies das OVG am Mittwoch darauf hin, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung grundsätzlich auch für Grundschüler eine „geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme“ sei, im Schulbetrieb das Infektionsschutzgeschehen zu reduzieren und zu kontrollieren.

Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negativem Corona-Test möglich

In einer zweiten Entscheidung bestätigte das OVG die Regelung, dass eine Teilnahme am Präsenzunterricht nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich ist. Zugrunde lag auch hier ein Eilantrag. Aus Sicht der Antragsteller greift die Testpflicht schwer in die Grundrechte der Schüler ein. Es drohe zudem ein Verletzungsrisiko.

Das Gericht argumentierte dagegen, selbst bei der Annahme, dass die Testung in die körperliche Unversehrtheit der Schüler eingreife, sei der Eingriff bei der zu unterstellenden sachgemäßen Anwendung als gering anzusehen. Beide Beschlüsse sind nicht anfechtbar.

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In Weimar hatte eine ähnlicher Fall für deutlichen Wirbel gesorgt. Ein Amtsrichter hatte die Maskenpflicht an zwei Schulen ausgesetzt und so bundesweit für Aufsehen gesorgt. Das Weimarer Verwaltungsgericht erklärte den Beschluss daraufhin als rechtswidrig.

Anträge zur Maskenpflicht aus Thüringen, Bayern und Niedersachsen

Anträge zum Thema Maskenpflicht im Unterricht gingen nach der ersten Entscheidung in Weimar ebenfalls in Niedersachsen und Bayern ein. (mp/dpa)

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