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Ekaterina
  • Die 32-jährige Ekaterina wurde grausam ermordet.
  • Foto: Polizei Bremerhaven

Ehefrau zerstückelt: Wird jetzt der Mutter des Täters der Prozess gemacht?

Sein grausames Vorgehen lies niemanden kalt: Der Mordprozess um eine getötete Ehefrau vor dem Landgericht Bremen erregte wegen der Brutalität des Täters überregional Aufmerksamkeit. Die Mutter des Angeklagten sagte vor Gericht zu den Vorwürfen gegen ihren Sohn aus – und versuchte dabei offenbar, die Strafkammer zu täuschen. Die Staatsanwaltschaft prüft rechtliche Schritte.

Nach dem vorläufigen Urteil im Prozess um eine ermordete Ehefrau sind Ermittlungen gegen eine frühere Zeugin des Verfahrens möglich. Die Staatsanwaltschaft Bremerhaven teilte auf Nachfrage mit, sie sei verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen, sollten entsprechende Anhaltspunkte vorliegen.

In dem Mordprozess wurde gegen den Sohn der früheren Zeugin am 23. Mai am Landgericht Bremen ein Urteil gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die richterliche Entscheidung inzwischen Revision eingelegt.

Staatsanwaltschaft: Die Frau könnte sich strafbar gemacht haben

Die frühere Zeugin aus Bremerhaven hatte während des Verfahrens mehrfach gesagt, sie sei für die Tat verantwortlich – und nicht ihr 47 Jahre alter Sohn. Der Vorsitzende Richter sprach von einem „falschen Geständnis“. Ein Sprecher des Landgerichts sagte nach dem Urteil, die Frau habe der Kammer zufolge die Unwahrheit gesagt.

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Die Staatsanwaltschaft wolle zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, bevor sie mögliche weitere Schritte unternehme, teilte der Sprecher mit. In dem Verfahren müsse die schriftliche Begründung spätestens 13 Wochen nach der richterlichen Entscheidung vorliegen, sagte der Sprecher. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft könne sich die Mutter wegen falscher uneidlicher Aussage strafbar gemacht haben. Die Dauer einer Freiheitsstrafe für eine solche Tat liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Der Prozess gegen den Angeklagten hatte sich über Monate hingezogen

Nicht in Betracht komme eine Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung, hieß es. Das Gesetz sehe in dem Fall ein sogenanntes Angehörigenprivileg vor. Demnach sei eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung ausgeschlossen, wenn eine Tat zugunsten eines Angehörigen begangen werde, teilte der Sprecher mit.

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Nahezu neun Monate hat der Prozess um die zerstückelte Leiche gedauert. Der Angeklagte war zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er nach Einschätzung des Gerichts seine Ehefrau betäubt, erdrosselt und zerteilt hat. Eine besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt. (mp/dpa)

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