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Ekaterina
  • Die 32-jährige Ekaterina wurde grausam ermordet.
  • Foto: Polizei Bremerhaven

Ehefrau ermordet und zerstückelt: Strafe für Walter B. steht fest

Urteil im grausamen Stückel-Mord von Bremerhaven: Walter B. betäubte, tötete und zerstückelte seine Frau Ekaterina. Dafür muss der 47-jährige Hafenarbeiter nun lebenslang hinter Gitter.

Mit dem Urteil folgt die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Mann habe die Tat heimtückisch begangen und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Eine besondere Schwere der Schuld erkennt das Gericht allerdings nicht. Somit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren für den Angeklagten möglich. Gegen das Urteil können sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft und Nebenkläger innerhalb einer Woche Revision einlegen. B. hatte die Tat bis zuletzt bestritten.

Bremerhaven: Walter B. zu lebenslanger Haft verurteilt

Das war passiert: Im Februar 2022 hatte B. seine 32 Jahre alte Ehefrau betäubt, umgebracht, zerteilt, in Plastik gewickelt und in einen Reisekoffer gepackt. Anschließend habe er diesen dann in ein Fließgewässer geworfen. Die Überreste der Frau waren Anfang März 2022 am Weserufer in Bremerhaven gefunden worden. Einsatzkräfte hatten wochenlang nach der aus Russland stammenden Frau gesucht. Der Vermisstenfall hatte bundesweit Aufsehen ausgelöst, auch in der TV-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ war nach Hinweisen gesucht worden. Über das Verschwinden der Frau und den Prozess wurde im russischsprachigen Teil des Internets diskutiert. Auch die russische Presse veröffentlichte darüber Beiträge.

B. vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Landgerichts Bremen. picture alliance/dpa | Focke Strangmann
Ekaterina Stückelmord Bremerhaven
B. vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Landgerichts Bremen.

Das Gericht war nun sicher, dass B. die Tat vorab geplant und vorbereitet habe. Vor Gericht gab er zu, dass er den Koffer mit den Leichenteilen in einen Fluss geworfen habe. Für den Tod seiner Frau sei jedoch seine Mutter verantwortlich, sagte er. Er habe ihr nur geholfen. Er bedauere, dass er den Tod seiner Frau verheimlicht habe.
Die Mutter des Mannes hatte mehrfach angegeben, sie habe die Ehefrau umgebracht. In dem Verfahren war die Mutter allerdings nur eine Zeugin und verfolgte den Prozess regelmäßig im Gericht.

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B.s Verteidiger hatten seinen Freispruch gefordert. „Es gibt keine Beweise“, sagte einer der Anwälte. Entweder habe der Angeklagte oder seine Mutter die Ehefrau umgebracht. Nur könne nicht nachgewiesen werden, wer für die Tat verantwortlich sei. Es gelte die Unschuldsvermutung. (alp/dpa)

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