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  • Kann schon mal die Stühle hochstellen: Die Bremer Landesliste der AfD ist nicht zur Bundestagswahl zugelassen (Symbolbild).
  • Foto: dpa-Bildfunk

Grüne und AfD dürfen nicht zur Wahl antreten – zumindest in diesen Bundesländern

Die Bremer AfD darf nicht zur Bundestagswahl im September antreten. Die Partei hat offenbar wegen interner Streitigkeiten keine eidesstaatliche Versicherung zur Einhaltung der wahlgesetzlichen Vorschriften beim Wahlleiter vorgelegt. Außerdem wurde die Landesliste der Grünen im Saarland am Freitag ebenfalls abgelehnt.

Der Landeswahlleiter des kleinsten deutschen Bundeslands bestätigte den Ausschluss gegenüber dem „Spiegel“. Die Landesliste der Partei ist demnach in Bremen und Bremerhaven nicht zur Abstimmung im Herbst zugelassen. Eine entsprechende Abstimmung des Landeswahlausschusses fiel einstimmig aus.

Bremen: AfD Landesliste nicht zur Bundestagswahl zugelassen

Unter dem Wahlvorschlag habe die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt. Zwar habe die AfD noch versucht, andere eidesstattliche Erklärungen einzureichen. Gesetzlich sei aber die Unterschrift dieser bestimmten Person nötig.

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Hintergrund der fehlenden Unterschrift sind Unstimmigkeiten im Bremer Landesverband. Wie das Portal „Wahlrecht.de“ zuvor berichtete, sollen Querelen zwischen dem AfD-Landesvorsitzenden Sergej Minich und Silke Jünemann (ebenfalls AfD-Mitglied) der Grund dafür sein, dass die Erklärung nicht rechtzeitig abgegeben wurde.

Der AfD-Landesverband Bremen und der Bundesverband wollen Beschwerde beim Bundeswahlleiter einlegen, kündigte jedenfalls der Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jürgewitz an.

Saarland: Landesliste der Grünen abgelehnt

Im Saarland wurde am Freitag die Landesliste der Grünen vom Landeswahlausschuss abgelehnt. Grund sei der Ausschluss von Delegierten bei der Aufstellungsversammlung zur Liste, teilte die Landeswahlleitung nach einer mehrstündigen Sitzung des Landeswahlausschusses mit.

Die Liste war am 17. Juli im zweiten Anlauf mit Jeanne Dillschneider an der Spitze aufgestellt worden. Von der Wahl waren aber 49 Delegierte aus Saarlouis ausgeschlossen worden. Der Grund: Nach einem Urteil des Bundesschiedsgerichts hatte es bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband Unregelmäßigkeiten gegeben. Mehrere Delegierte der Grünen aus Saarlouis hatten sich danach mit Einwänden gegen die Listen-Aufstellung an die Landeswahlleitung gewandt. Die Listen der übrigen Parteien wurden zugelassen – und die Grünen haben bereits Einspruch angekündigt.(mp)

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