Anwohner erstreiten historisches Urteil gegen Falschparker – das sind die Folgen
Zwei Reifen stehen auf dem Gehweg, der Rest des Autos parkt auf der Straße – auch aufgesetztes Parken genannt. Dieses Bild ist in Bremen, Hamburg und vielen anderen Städten allgegenwärtig. Die Krux an der Sache: In den meisten Fällen ist diese Art des Parkens gar nicht erlaubt. Fußgänger müssen im schlimmsten Fall auf die Straße ausweichen, für Rollstühle und Kinderwagen ist erst recht kein Platz. Frustierte Anwohner haben in Bremen jetzt deswegen die Verkehrsbehörde verklagt – und bekommen jetzt Recht. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben – auch für andere Städte.
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Zwei Reifen stehen auf dem Gehweg, der Rest des Autos auf der Straße – auch aufgesetztes Parken genannt. Dieses Bild ist in Bremen, Hamburg und vielen anderen Städten allgegenwärtig. Die Krux bei der Sache: In den meisten Fällen ist diese Art des Parkens gar nicht erlaubt. Fußgänger müssen im schlimmsten Fall auf die Straße ausweichen, für Rollstühle und Kinderwagen ist erst recht kein Platz. Frustierte Anwohner haben in Bremen jetzt deswegen die Verkehrsbehörde verklagt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben – auch für andere Städte.
Die Timmersloher Straße im Bremer Stadtteil Findorff ist vor allem von einem geprägt – parkenden Autos, die links und rechts zum Teil weit auf dem Gehweg stehen, um die Fahrbahn einigermaßen frei zu halten. Das Nachsehen haben wiederum die Fußgänger, für die fast gar kein Platz mehr ist.
Aufgesetztes Parken: Dagegen klagen Anwohner in Bremen
Fünf Anwohnerinnen und Anwohner wollten das nicht länger hinnehmen und zogen gegen die Bremer Verkehrsbehörde vor Gericht. Denn eigentlich ist das sogenannte aufgesetzte Parken auf Gehwegen laut der Straßenverkehrsordnung gar nicht erlaubt.
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Eine Ausnahme gilt demnach nur für die Abschnitte, die extra mit dem dazu passenden Verkehrszeichen gekennzeichnet wurden. Das ist in der Timmersloher Straße – und ganz vielen anderen – nicht der Fall. Die Autofahrer pochen hier vielmehr auf ihr Gewohnheitsrecht – und parken dabei teilweise Kanaldeckel von Gas- und Wasserleitungen zu. Das Ordnungsamt kann Strafzettel schreiben oder Fahlschparker abschleppen lassen, muss es aber nicht.
In erster Instanz hatten die Anwohner bereits Recht bekommen. Aus ihrer Sicht hatte das Gericht allerdings offengelassen, welche Maßnahmen gegen das aufgesetzte Parken konkret zu treffen seien. Bremens Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) und Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) waren in Berufung gegangen. Mitte Dezember verhandelte das Oberverwaltungsgericht (OVG) dann in zweiter Instanz.
Bremer Urteil könnte deutschlandweite Auswirkung haben
Innerhalb von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung müssen die Richter allen Beteiligten bereits eine Tendenz mitteilen: Die besagt jetzt, dass die Stadt auf Beschwerden gegen das aufgesetzte Parken künftig reagieren muss. In welcher Form, ist allerdings noch unklar, denn die genau Urteilsbegründung steht laut OVG-Sprecher Friedemann Traub noch aus. Sie ist für Anfang des Jahres vorgesehen. Solange warte die Bremer Verkehrsbehörde noch ab, teilt Sprecher Jens Tittmann auf MOPO-Anfrage mit. Auch danach kann die Behörde noch Revision einlegen, dann würde in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
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Das Urteil könnte deutliche Folgen haben: Allein in Bremen wären davon laut der Verkehrsbehörde 20.000 illegal abgestellte Fahrzeuge betroffen. Und die Hansestadt ist kein Einzelfall – auch in Hamburg und überall in Deutschland machen sich Autos illegal auf Gehwegen breit. Ein Sprecher der Hamburger Polizei teilte der MOPO mit, dass die Beamten solche Verstöße selbstverständlich ahndeten, „insbesondere wenn es eine konkrete Beschwerde gibt“. Eine statistische Auswertung liege dazu nicht vor.
Für die Kläger steht fest: Sie wollen alle Rechtsmittel ausschöpfen, bis die Fußwege vor ihrer Haustür keine Parkplätze mehr sind, sondern wieder zum Spazieren genutzt werden können.