• Foto: picture alliance / Wolfram Stein

Am Ufer der Weser: Frau entdeckt angeschwemmte Urne – dann wird’s kurios

Bremen –

Nachdem der Fall rund um einen kuriosen Urnenfund am Weserufer in Blumenthal an die Staatsanwaltschaft übergeben wurde, wird diese nun keine Ermittlungen einleiten: Es gebe keine Hinweise auf eine Straftat. Das Umweltressort in Bremen zeigte sich irritiert von dieser Entscheidung.

Wie Oberstaatsanwalt Frank Passade mitteilte, habe die Staatsanwaltschaft den Fall geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege. Es werde daher keine Ermittlungen rund um den Urnenfund an der Weser geben.

Kurioser Urnenfund am Weserufer

Aber was war passiert? Vor einigen Wochen hatte eine Frau eine offenbar angeschwemmte Urne am Weserufer in Blumenthal gefunden und diese zur evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Rönnebeck-Farge in der Nähe gebracht. Der dort verantwortliche Pastor Dittmar Schütt stellte nach eigenen Angaben fest, dass die Urne beschädigt war und beschloss, sie kurzerhand auf seinem Gemeindefriedhof beizusetzen.

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Das Umweltressort protestierte, da der Pastor verpflichtet gewesen wäre, den Fund zu melden. Denn in verrottbaren Urnen befindet sich immer ein sogenannter Schamottstein, über den durch eine eingravierte Nummer nachvollzogen werden kann, um wen es sich bei dem Verstorbenen handelte.

Staatsanwaltschaft ermittelt nicht – Umweltressort ist irritiert

Dass die Staatsanwaltschaft den Urnenfund nun nicht weiter verfolgt, irritiere das Umweltressort, sagte Sprecher Jens Tittmann. Es gehe dabei nicht nur um den Pastor und inwiefern er sich strafbar gemacht haben könnte, sondern um die Herkunft der Urne und was mit ihr passiert ist. „Wir sind der Auffassung, dass eine Verfolgung dieses Falls auch im Interesse der Angehörigen wäre.“

Dazu wird es nun aber nicht mehr kommen. Jetzt, wo die Totenruhe nachträglich durch die Beisetzung hergestellt wurde, sei das Ressort nicht mehr befugt, die Urne aus ihrem Grab zu holen, um ihre Herkunft zu prüfen. Das hätte nur die Staatsanwaltschaft veranlassen können.

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