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  • Offenbar haben mehrere Gastronomen auf der Insel Sylt gegen die geltenden Corona-Maßnahmen verstoßen. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa

Bis zu 25.000 Euro Strafe: Sylt-Wirte verstoßen reihenweise gegen Corona-Auflagen

Sylt –

Monatelang haben Gastronomen darauf gewartet, endlich wieder ihre Lokale zu öffnen. Auf Sylt (Landkreis Nordfriesland) ist das unter Einhaltung der Hygieneauflagen wieder erlaubt – doch offenbar nehmen das nicht alle Wirte ernst.

An den vergangenen zwei Wochenenden wurden Kontrolleure auf 19 Gastronomen aufmerksam, die auf der beliebten Nordseeinsel gegen die Corona-Regeln verstießen. „Natürlich sind die Ordnungswidrigkeitenverfahren noch nicht abgeschlossen, aber den Gastronomen drohen Bußgelder im vier- bis fünfstelligen Bereich. Bis zu 25.000 Euro sind möglich“, sagte Hans-Martin Slopianka, Sprecher des Landkreises Nordfriesland, der „Bild“.

Sylt-Wirte verstoßen reihenweise gegen Corona-Auflagen

Einer der Wirte soll sogar doppelt so viele Gäste wie erlaubt in sein Lokal gelassen haben. Sein Hygiene-Konzept sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht vom Gesundheitsamt durchgewinkt worden. Auch andere Betriebe hätten kein vollständiges Hygienekonzept vorweisen können oder seien bei den Kontrollen gar mehrfach negativ aufgefallen.

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Schließen musste bislang allerdings noch kein Lokal. „Die Kontrolleure vor Ort setzen die Maßnahmen gemeinsam mit den Gastwirten nötigenfalls selbst um. So würden dann Tische entfernt, wenn die Distanz nicht ausreicht. Sollten zu viele Gäste im Lokal sein, werden diese notfalls sofort abkassiert“, so der Sprecher weiter.

Wirtschaftsminister droht mit Lokal-Schließungen in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hat unterdessen vor ernsten Konsequenzen bei Verstößen gegen Corona-Schutzmaßnahmen im Tourismus gewarnt. Alle Beteiligten müssten sich an die Regeln halten, sagte er am Mittwoch bei einem Besuch in St. Peter-Ording (Kreis Nordfriesland). Dass einige meinten, sich darüber hinwegsetzen zu können, sei nicht akzeptabel.

Als Sanktionen werde es notfalls nicht nur hohe Ordnungsgelder geben, sondern auch Betriebsschließungen, so Buchholz. Auch in der Gastronomie müssten die Abstände gewahrt werden. „Es sind die Höchstgrenzen der Besucherzahlen einzuhalten und da, wo Maskenpflicht ist, ist Maskenpflicht“, betonte der Minister. „Wir werden uns von schwarzen Schafen nicht die touristische Saison versauen lassen.“ (mhö) 

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