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  • Einsatzkräfte an der B5 in Mönchhagen. Vorne: Der am Unfall beteiligte Skoda.
  • Foto: Tretropp

Bei Rostock: Verbotenes Wendemanöver – Crash mit zwei Verletzten

Mönchhagen –

Ein verbotenes Wendemanöver auf der B 105 nahe Mönchhagen (Kreis Rostock) hat am frühen Sonntagmorgen zu einem schweren Verkehrsunfall geführt. Nach der Kollision zweier Fahrzeuge verletzten sich die jeweiligen Fahrer schwer.

Wie die Polizei mitteilte, hatte sich das Unglück gegen 6 Uhr zugetragen. Die 55-jährige Fahrerin eines Toyota Aygo war aus Klein Kussewitz gekommen und beabsichtigte, hinter dem Bahnübergang auf die B 105 aufzufahren. Da sie aber nach links in Fahrtrichtung Rostock wollte und an dieser Stelle nur das Abbiegen nach rechts erlaubt ist, soll sie das Verbot ignoriert haben und trotzdem links abgebogen sein.

Bei Rostock: Verbotenes Wendemanöver – zwei Verletzte

Zu diesem Zeitpunkt näherte sich ein 55-jähriger Mann in seinem Skoda, der in Richtung Mönchhagen fuhr. Auf diesem Teilstück der Bundesstraße ist Tempo 100 erlaubt. Für ihn nicht vorhersehbar, wendete die Toyota-Fahrerin plötzlich, sodass der 55-Jährige mit hoher Geschwindigkeit in die linke Seite des Kleinwagens raste – dieser schleuderte etliche Meter weit.

Der Skoda-Fahrer brachte seinen Wagen erst viel später zum Stehen. Die 55-Jährige war über eine halbe Stunde in ihrem Wrack eingeklemmt und musste von der Feuerwehr mit schwerem Gerät befreit werden. Sowohl sie als auch der Skoda-Fahrer kamen mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus.

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Die Feuerwehr reinigte aufwendig die Strecke, auf der einige Betriebsmittel ausgetreten waren. Ein Dekra-Sachverständiger kam zum Einsatz, um die Polizei bei ihren Ermittlungen zu unterstützen.

Die Vollsperrung der Bundesstraße konnte nach zweieinhalb Stunden gegen 8.30 Uhr wieder aufgehoben werden.

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