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  • Foto: Rostock News

Baby am Straßenrand abgelegt: Angeklagte Cindy P. zittert und weint vor Gericht

Vor dem Landgericht Rostock hat am Dienstag der Prozess gegen eine 26-jährige Frau wegen der Tötung ihres Neugeborenen begonnen. Unmittelbar nach Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit auf Antrag ihrer Verteidigerin von der Verhandlung ausgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft wirft der jungen Mutter vor, ihr Baby am 25. Mai 2019 in der Nacht gegen 1 Uhr an einer Tischtennisplatte im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen geboren und es anschließend am Straßenrand abgelegt zu haben. Eine Passantin entdeckte den nackten Säugling gegen 15 Uhr in einem Gebüsch. Die Rettungskräfte konnten für das kleine Mädchen allerdings nichts mehr tun. Es ist noch in den Nachtstunden erfroren. Nur durch die Befragung der Mutter der Angeklagten kamen die Ermittler auf die Spur der 26-jährigen.

Angeklaggte Cindy P. in heruntergekommenem Zustand

Am ersten Prozesstag erschien die Angeklagte, gemeinsam mit ihrer Verteidigerin und Betreuerin, in einem sehr heruntergekommenen Zustand. Mit wackeligen Schritten betrat Cindy P. den Gerichtssaal. Sie zitterte am ganzen Körper und weinte. Tief in ihrem Gesicht hing ein schwarzes Basecap – darunter zerzauste Haare. Sie machte einen abwesenden Eindruck, reagierte weder auf ihre Verteidigerin noch auf Anwesende und vermied jeglichen Blickkontakt. „Sie habe, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, den Tod des Säuglings billigend in Kauf genommen. Dieses verstarb nachfolgend an einer Unterkühlung.“ so die Staatsanwältin.

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An dieser Tischtennisplatte soll die Angeklagte (26) ihre Tochter ohne Hilfe zur Welt gebracht haben.

Foto:

picture alliance/dpa

Die Verteidigerin beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit der Verhandlung, mit Ausnahme der gesetzlichen Betreuerin, der Eltern und geladenen Zeugen. „Die Anklage wirft der Angeklagten ein Tötungsdelikt zum Nachteil ihres neugeborenen Kindes Anne P. vor. Bei der Vernehmung sollten private Umstände der 26-jährigen, wie das Sexualleben und Verhältnisse mit Zeugen zum Ausdruck kommen, deren öffentliche Erörterung die schutzwürdigen Interessen der Angeklagten verletzten würde,“ so die Verteidigung. Das Gericht stimmte dem Antrag zu und änderte die Verhandlung in „nicht-öffentlich“. Alle Anwesenden mussten umgehend den Gerichtssaal verlassen.

Cindy P.: Wussten Eltern von der Schwangerschaft?

Zuvor war herausgekommen, dass die Eltern von Cindy P. offenbar in den sozialen Netzwerken aufs übelste beleidigt und bedroht werden. Ihre Mutter habe aus diesen Gründen sogar den Arbeitsplatz wechseln müssen. Dennoch könnten auch die Eltern noch Probleme bekommen: Laut Gericht gäbe es Hinweise darauf, dass die Familie über die Schwangerschaft von Cindy P. bescheid wusste.

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Bei einer Verurteilung wegen Totschlags drohen der Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft. Wie das Landgericht weiter mitteilte, prüft die Strafkammer nun auch, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags in Betracht kommt. Grund hierfür seien ungünstige Umstände, wie physische und psychische Ausnahmezustände, nach einer Geburt. Bei einer derartigen Verurteilung eines minderschweren Totschlags könnte die Angeklagte schon nach einem Jahr Gefängnis wieder auf freien Fuß kommen. Am 06. Februar wird das Urteil in dem Prozess erwartet. (mp)

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