Ein Beschäftigter in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
  • Der niedrige Lohn ist nicht die einzige Kritik an Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Bodo Schackow

Mieser Lohn? Das sagen Hamburgs Behindertenwerkstätten zur Kritik

Menschen mit Behinderung haben es in Deutschland nicht leicht auf dem Arbeitsmarkt, so ein neuer Bericht der Bundesgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Auch die umstrittenen Behindertenwerkstätten tragen zu der Situation bei. Mindestlohn? Fehlanzeige, hier wird ein Stundenlohn von rund 1,35 Euro bezahlt. Aber das ist nicht die einzige Kritik.

„Es gibt einen Widerspruch zwischen dem Wirtschaftlichkeitsgebot und der Rehabilitation“, sagt Jurand Daszkowski. Als Vorstandsmitglied der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen setzt er sich besonders für Menschen mit Psychiatrie- und Migrationserfahrung ein.  

Die Menschen in den Werkstätten seien nur arbeitnehmerähnlich angestellt, deshalb hätten sie keinen Anspruch auf Mindestlohn, erklärt er im Gespräch mit der MOPO. „Dadurch sind sie Arbeitnehmer:innen zweiter Klasse.“ Um das zu ändern, wurde im Mai etwa eine bundesweite Petition gestartet, in der Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte gefordert wird. Die Bezahlung ist aber nicht das einzige Problem.

Jurand Daszkowski ist Vorstandsmitglied der Hamburger Landesgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. Patrick Sun
Jurand Daszkowski
Jurand Daszkowski ist Vorstandsmitglied der Hamburger Landesgemeinschaft für behinderte Menschen e.V.

Kritik an Behindertenwerkstätten: niedriger Lohn

„Es sollte mehr auf die individuellen Bedürfnisse geschaut werden“, so Jurand Daszkowski. Das Angebot für die Menschen passe nicht immer. „Manche Menschen könnten auf einem höheren Niveau arbeiten“, sagt er. Da die Leistungsfähigkeit jedoch schwanke, müsse flexibler und in kleinerem Rahmen gearbeitet werden. Er wünscht sich zum Beispiel, dass es möglich ist, sich befristet auf dem ersten Arbeitsmarkt auszuprobieren. „Die Werkstätten muss man in die Pflicht nehmen, mehr Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen.“ 


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Eine Auflösung der Werkstätten hält Daszkowski aber auch nicht für sinnvoll. „Menschen muss die Arbeit weiterhin ermöglicht werden, wenn sie dort gut aufgehoben sind. Dann muss das Einkommen aber existenzsichernd sein“, sagt er.  

Kristin Lassmann von Elbe-Werkstätten: „Es geht hier nicht nur um Arbeit“

Kristin Lassmann weiß um die Kritik am zu niedrigen Gehalt. Sie arbeitet als Betriebsleiterin Rehabilitation im Betrieb West der Elbe-Werkstätten. Sie erklärt der MOPO, dass das Arbeitsentgeld von 200 Euro im Monat alleine zwar nicht ausreiche, viele Angestellte jedoch nebenher weitere existenzsichernde Leistungen erhalten.

Kristin Lassmann ist Betriebsleiterin Rehabilitation bei den Elbe-Werkstätten. Kristin Lassmann
Betriebsleiterin Rehabilitation bei Elbe-Werkstätten Kristin Lassmann
Kristin Lassmann ist Betriebsleiterin bei den Elbe-Werkstätten.

Beides sei gesetzlich geregelt, wonach sich die Werkstätten richten müssten. Die Kritik werde aber ernst genommen: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Forschungsgruppe beauftragt, sich diesem Thema anzunehmen und Alternativen zu erarbeiten“, so Lassmann. Die Studie wird vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik durchgeführt und soll Ende 2023 veröffentlicht werden. 

Die Kritik, dass individuelle Bedürfnisse nicht berücksichtigt werden, teilt die Betriebsleiterin nicht. In den Werkstätten selbst werden verschiedene Tätigkeiten und Berufsfelder angeboten, Fachkräfte unterstützen die Berufsförderung, erklärt sie der MOPO. Es gibt Schulungen und Praktika, die  auf einen möglichen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt vorbereiten.  

Ein Ziel ist der erste Arbeitsmarkt

„Etwa 35 Prozent der Beschäftigten im Arbeitsbereich haben sich 2019 im Rahmen eines Praktikums erprobt“, sagt Kristin Lassmann. „Die Durchführung von solchen Erprobungen ist nicht nur erwünscht, sondern als ausdrückliches Ziel definiert.“ Mit verschiedenen und teils befristeten Arbeitszeitmodellen reagiere man auf eventuelle Leistungsschwankungen, denn die Anforderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt seien sehr hoch. Dies beeinflusse das Entgelt aber nur wenig, da es sich aus verschiedenen Löhnen zusammensetzt.

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Und das Wirtschaftlichkeitsgebot? “Dass die Werkstätten wirtschaftlich gefordert sind, finde ich gut. Wenn man die Beschäftigten fragt, was sie wirklich schlimm finden, dann den seltenen Moment, wenn es nichts zu tun gibt”, sagt Kristin Lassmann. “Es geht hier nicht nur um Arbeit, sondern auch um das Pflegen sozialer Kontakte, das gemeinsame Essen, das Scherzen mit den Kolleg:innen und um vieles mehr in der sonst oftmals isolierten Welt unserer Beschäftigten.”  

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