Verwirrung in Hamburg: Wie Genesene an den 2G-plus-Kontrollen scheitern
Geimpft oder Genesen mit einem negativen Corona-Test von einer offiziellen Teststelle – nur so darf man derzeit in Hamburg ins Restaurant oder Fitnessstudio. Die Testpflicht entfällt für alle, die geboostert oder zweimal geimpft und dazu noch genesen sind. Manchmal kann es beim Impfstatus aber zu Verwirrung kommen – wie der Fall einer 22-jährigen Hamburgerin zeigt. Lesen Sie mehr mit MOPO+ – jetzt vier Wochen lang testen für nur 99 Cent!
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Geimpft oder Genesen mit einem negativen Corona-Test von einer offiziellen Teststelle – nur so darf man derzeit in Hamburg ins Restaurant oder Fitnessstudio. Die Testpflicht entfällt für alle, die geboostert oder zweimal geimpft und dazu noch genesen sind. Manchmal kann es beim Impfstatus aber zu Verwirrung kommen – wie der Fall einer 22-jährigen Hamburgerin zeigt.
Sonntagnachmittag in einem Café auf dem Schulterblatt im Schanzenviertel: Lea D. (22) betritt mit drei Freunden das Lokal, sie sind die einzigen Gäste. Schnell in die Luca-App einchecken, dann die Impfnachweise vorzeigen. Bei Leas Freunden ist das kein Problem – sie sind dreifach geimpft, ein zusätzliches negatives Testergebnis ist nicht erforderlich. Bei Lea sieht das anders aus.
2G plus: Hamburgerin genervt von ihrem Impfstatus
Lea ist im November 2020 an Corona erkrankt. Seitdem hat sie sich zweimal impfen lassen – gilt also offiziell geboostert. Aber: Ihre Genesung ist nicht in der Corona-Pass-App vermerkt, dort sind lediglich ihre zwei Impfungen registriert – anders als bei dreifach Geimpften, bei denen in der App steht: 3 von 3 Impfungen. Bei Besuchen in einem Lokal trägt Lea deswegen immer eine schriftliche Bescheinigung über ihre Corona-Infektion im November 2020 mit sich, um zu belegen, dass sie keinen zusätzlichen Corona-Test vorweisen muss. Aber: „Kontrolleure sind oft der Meinung, ich bräuchte einen zusätzlichen negativen Test“, sagt Lea.
Die Sozialbehörde bestätigt, dass Leas Nachweise für den Zugang zu 2G-plus-Veranstaltungen ausreichen und sie keinen zusätzlichen Test vorlegen muss. „Wenn der Nachweis über die Genesung nicht in digitaler Form vorliegt, kann dieser auch in Papierform mitgeführt werden und ist zusammen mit einem Nachweis über zwei Impfungen gültig, um ohne Test Zugang zu 2G-plus-Veranstaltungen zu erhalten“, so Anja Segert, Sprecherin der Sozialbehörde in Hamburg.
Corona-Regeln: Diskussionen mit den Kontrolleuren
„Oh Mist“, sagt Lea, als sie im Café am Schulterblatt das behördliche Schreiben aus ihrer Tasche kramt. „Ich wusste, dass das irgendwann passiert“, sagt sie. Das Schreiben ist beim Rausholen bis in die Mitte eingerissen. Sie legt es der Kellnerin vor. Die Frau blickt fragend auf die Dokumente. Dann beginnt eine Diskussion.
„Aber die Infektion ist doch schon länger als sechs Monate her. Und du bist doch nur zweimal geimpft. Du müsstest mir ein negatives Testergebnis zeigen“, sagt die Kellnerin zu Lea. „Nein, meine Genesung wird nur nicht in die App eingetragen. Ich habe alles, was man braucht, um ohne Test reinzukommen“, antwortet Lea. Nach minutenlanger Diskussion winkt die Kellnerin Lea durch, der fragende Blick bleibt.
„Es kotzt mich so langsam richtig an. Ich war schon bei zig Apotheken. Meine Genesung lässt sich einfach nicht in die Impfpass-App eintragen. Das dürfe man nicht machen, heißt es dann“, sagt die Eimsbüttelerin Lea D. zur MOPO. „Mein Genesenenzertifikat wird einfach nicht immer anerkannt. Das regt mich so auf.“
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Dehoga kritisiert: Sonderregelungen für Wirte problematisch
Gastronomen kommen mittlerweile oft nicht mehr mit. „Jeder hat irgendeine Sonderregelung“, sagt Niklaus Kaiser von Rosenburg, Vizepräsident der Dehoga Hamburg, einem Hotel- und Gaststättenverband. „Bei manchen blickt man einfach nicht mehr durch. Die werden dann teilweise weggeschickt und können mit einem Test wiederkommen“, sagt er. „Es gibt zu viele Sonderfälle, nicht alle kann man erfassen.“
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Der Vizepräsident der Dehoga hat einen Tipp für diejenigen, die eine Corona-Infektion überstanden haben: „Druckt den entsprechenden Passus der Verordnung aus, in dem steht, dass die vorgelegten Nachweise ausreichen und nehmt diesen zu jedem Lokalbesuch oder ähnliches mit.“ Eine andere Lösung sieht er gerade nicht.