Vonovia-Zoff: Hamburger Mieter bezwingt Wohnungskonzern vor Gericht
Bei den aktuell explodierenden Energiepreisen ist es besonders ärgerlich, wenn die Fenster undicht sind: Die Heizung läuft auf vollen Touren und die Bude wird trotzdem nicht warm. Ein Mieter aus Wilhelmsburg wollte sich das nicht gefallen lassen und wäre dafür beinah rausgeflogen. Doch vor Gericht wendete sich das Blatt. Ein Urteil, das vielen Mietern helfen kann.
Bei den aktuell explodierenden Energiepreisen ist es besonders ärgerlich, wenn die Fenster undicht sind: Die Heizung läuft auf vollen Touren und die Bude wird trotzdem nicht warm. Ein Mieter aus Wilhelmsburg wollte sich das nicht gefallen lassen und wäre dafür beinah rausgeflogen. Doch vor Gericht wendete sich das Blatt. Ein Urteil, das vielen Mietern helfen kann.
Der Mieter wohnt in einem Gebäudeblock aus den 1920er Jahren in Wilhelmsburg. Vermieter ist die Wohnungsgesellschaft Norden, eine Tochter der Vonovia. Weil es bei ihm nicht richtig warm wurde und besonders im Wohnzimmer unangenehm zog, beschwerte er sich beim Vermieter immer wieder über die undichten Fenster und eine undichte Balkontür. „Tatsächlich wurde auch ein Handwerker vorbeigeschickt, der Fenster und Türen eingestellt hat“, berichtet Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.
Mieterverein Hamburg: Miete gemindert wegen Zugluft
„Nur haben diese Maßnahmen kaum etwas an der Situation geändert“ so Bosse. Also empfahl der Mieterverein dem Mann, die Miete um 15 Prozent zu mindern. Das sorgte allerdings nicht dafür, dass nachgebessert wurde, sondern es hagelte Mahnungsschreiben, schließlich wurde ein Inkasso-Unternehmen beauftragt. Der Streit gipfelte in einer außerordentlichen Kündigung durch die Wohnungsgesellschaft. Weil der Mieter gar nicht daran dachte, auszuziehen, folgte noch eine Räumungsklage.

Das Amtsgericht Harburg (Urteil vom 28. April 2022, 650 C 137/21) schmetterte die Räumungsklage der Vonovia-Tochter allerdings ab. Auch die Kündigung der Wohnung ist unwirksam. Das Gericht ging insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass sämtliche Fenster sowie die Balkontür der Wohnung undicht seien und es empfindlich ziehe, von einem erheblichen Mangel aus, der den Mieter zu einer Minderung von zumindest zehn Prozent der Bruttowarmmiete berechtige.
Ralf Bosse: Vonovia hat die Mängel nicht bestritten
„Das Kuriose war, dass Vonovia die Mängel nicht einmal bestritten hatte“, so Mietervereins-Chef Bosse nach dem Urteil. „Sie hätten mal lieber die Fenster und die Balkontür instandsetzen sollen, statt zu klagen.“ Die Wohnungsgesellschaft muss nun die gesamten Kosten des Verfahrens zahlen.

Der Mieterverein warnt aber Betroffene davor, jetzt eigenmächtig und ohne Beratung die Miete zu mindern oder gar nicht mehr zu zahlen. Bosse: „Zu einem Happy End gehört, dass die rechtlichen Spielregeln der Mietminderung beachtet werden. Mängel müssen dem Vermieter angezeigt werden, mindestens per E-Mail.“ Der Mieter müsse den Mangel auch nachweisen können. „Kein Problem bei undichten Fenstern – bei Lärm oder Geruch eine Herausforderung.“
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Auch die Höhe der Mietminderung könne nicht willkürlich vom Mieter festgesetzt werden. Daher brauche ein Mieter unbedingt eine Beratung und oft auch rechtliche Vertretung. Ist er länger als drei Monate Mitglied beim Mieterverein zu Hamburg, so bekommt er die auch. Tritt er erst in dem Moment ein, wenn er das Problem schon hat, so ist die Lage etwas anders. Dann bekommt er zwar sofort eine Rechtsberatung und außergerichtliche Hilfe vom Mieterverein, aber eben noch keine Vertretung vor Gericht.
Für den Wilhelmsburger Mieter ist die Sache gut ausgegangen. Er wohnt noch immer in seiner Wohnung und die Wohnungsgesellschaft hat mittlerweile auch die Balkontür ausgewechselt, so dass es nun nicht mehr zieht. Bosse: „Warum nicht gleich so?“