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Abschiebung
  • Foto: dpa

Wegweisendes Urteil: Ist das das Ende von Abschiebung bei Nacht und Nebel?

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass es für Abschiebungen aus einer Wohnunterkunft einer richterlichen Anordnung bedarf. Nächtliche Überraschungs-Abschiebungen werden somit deutlich erschwert.

Bei dem verhandelten Fall geht es um ein Ehepaar aus dem Irak und seine zwei kleinen Kinder, die in die Niederlande abgeschoben werden sollten. Beamte waren dazu in die Wohnunterkunft gekommen, hatten die Familie mitgenommen und zum Flughafen gebracht. Den Beamten lag aber kein richterlicher Beschluss vor.

Abschiebung: Hamburger Praxis rechtswidrig

Das Gericht urteilte jetzt, dass diese gängige Praxis rechtswidrig ist. Die städtischen Mitarbeiter hätten das Zimmer in der Wohnunterkunft nicht einfach betreten und durchsuchen dürfen. Sie hätten sich vorher von einem Richter einen Durchsuchungsbeschluss holen müssen.

Das gelte zudem nicht nur für „normale“ Wohnungen, sondern auch für Zimmer in Flüchtlingsunterkünften. Sie müssten wie eine Privatwohnung behandelt werden.

Richterliche Anordnung nötig für Abschiebung aus Wohnung

Geklagt hatte im Namen der Familie die kirchliche Hilfestelle Fluchtpunkt aus Hamburg. Die Klage hatte bereits vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Die Stadt Hamburg ging dagegen an. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht das zurückgewiesen und zudem keine Revision zugelassen.

Für die Familie ändert sich nichts, die Abschiebung wird nicht rückgängig gemacht. Der Fall ereignete sich bereits 2017. Mittlerweile wurde 2019 zudem auch das Aufenthaltsgesetz präzisiert. Es ist genau festgelegt, wie eine Abschiebung aus einer Wohnung durchzuführen ist. Demnach ist immer eine richterliche Anordnung nötig.

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