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  • Koral Elci von der „Kitchen Guerilla“, Patrick Rüther („Überquell“ und „Bullerei“) und Johannes Riffelmacher vom Restaurant „Salt & Silver“ (von links) beim Protest auf dem Rathausplatz.
  • Foto: Patrick Sun

Wegen Lockdown im Frühjahr: Das ist aus der Klage der Gastronomen geworden

Im Juli haben Gastronomen und Hoteliers als „Bund der Gastfreundschaft“ gemeinsam mit der Verbraucherschutzkanzlei „Gansel Rechtsanwälte“ eine Aktion gestartet, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, die durch die Corona-Verordnungen entstanden sind. Jetzt haben die Rechtsanwälte den nächsten Schritt eingeleitet.

Bislang haben sich deutschlandweit über 1600 Betriebe der Aktion angeschlossen, die meisten kommen aus den Großstädten Hamburg, Berlin, München sowie dem Rhein-Main-Gebiet. Gegründet wurde der „Bund der Gastfreundschaft“ im März von drei Hamburger Gastronomen: Koral Elci von „Kitchen Guerilla“, Johannes Riffelmacher von „Salt&Silver“ an der Hafenstraße und Patrick Rüther, der unter anderem mit Tim Mälzer die „Bullerei“ im Schanzenviertel führt.

Corona Lockdown: Gastronomen fordern Schadensersatz

Was ist aus der Aktion geworden? Seit Montag laufe die „Online-Mandatierung“, erklärt Ingo Valldorf, Pressesprecher für „Gansel Rechtsanwälte“ der MOPO. „Das bedeutet, dass Gastronomen, die sich bisher bei uns registriert haben, ihre Dokumente hochladen können. Diese geben Auskunft darüber, wie viel Schadenersatz ihnen zusteht.“

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Sobald alle Dokumente hochgeladen seien, beginne das eigentliche Mandat und man werde Anspruchsschreiben an das jeweilige Bundesland schicken. Für jeden Gastronom ein einzelnes, denn in Deutschland sei eine Sammelklage nicht möglich. 

Klage der Gastronomen: Das sagt die Anwaltskanzlei

„Wir haben bereits Test-Schreiben an die Landesregierungen verschickt“, so Valldorf. „Natürlich gab es überall Absagen. Keiner hat sich bereit erklärt, das Geld zu überweisen.“ Sobald das Anspruchsschreiben als außergerichtlicher Versuch mit einem negativen Bescheid zurückkomme, werde dann der nächste Schritt eingeleitet: die Klage.

Was passiert im schlechtesten Fall? „Es wird nichts gezahlt, weil die Gerichte zu der Entscheidung kommen, dass den Gastronomen keine Entschädigung zusteht“, sagt der Pressesprecher. „Davon gehen wir aber nicht aus.“ Die Kanzlei wolle eine Entschädigung erreichen, die ungefähr dem Vorjahresumsatz entspricht. „Wir rechnen mit ungefähr 70 bis 80 Prozent“, so Valldorf.

Klage der Gastronomen auf Schadensersatz: Aktion aus Hamburg

Der Einfachheit halber widme man sich dem Zeitraum von März bis Oktober. Sollte das mit der versprochenen Entschädigung der Bundesregierung für den zweiten Lockdown nicht funktionieren und die Fördermittel nicht abgerufen werden können, könne man das nachträglich noch in die Klage mit einfließen lassen.

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„So konnte es nicht weitergehen“, fasst Koral Elci von „Kitchen Guerilla“ die Lage noch einmal zusammen. „Wir wollten uns mit dieser Aktion endlich wehren, um unsere Betriebe zu retten.“ Die Politik habe seit dem ersten Lockdown genug Zeit gehabt, um sich Gedanken um die Gastronomie zu machen.

Corona-Beschränkungen: Gastronomen fordern Entschädigung für Frühjahr

„Obwohl wir nach dem Frühjahr Geld verloren haben, haben die Restaurantbetreiber massiv Maßnahmen vorgenommen, um die Hygienevorschriften einzuhalten“, betont er. Durch einen Prozessfinanzierer gebe es bei der Klage keinerlei finanzielles Risiko für die Gastronomen.

Derzeit versucht die Verbraucherschutzkanzlei, auch noch die Event-Branche mit ins Boot zu holen. „Das ist das erste Thema, das wir angefasst haben, das nichts mit Verbraucherschutz zu tun hat“, sagt Valldorf. „Aber auch hier gibt es ein Machtgefälle — die kleinen Gastro-Unternehmer gegen das große Bundesland. Und das ist genau so eine Konstellation, die wir sonst auch immer vertreten.“

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