Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) hat seinen Sitz in der „Blauen Moschee“ an der Alster.
  • Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) hat seinen Sitz in der „Blauen Moschee“ an der Alster.
  • Foto: picture alliance / dpa/Marcus Brandt

„Blaue Moschee“: Hamburger Islamisten verklagen Verfassungsschutz

Verkehrte Welt! Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das seinen Sitz in der „Blauen Moschee“ an der Alster hat, verklagt den Hamburger Verfassungsschutz. Grund der Klage sind Einzelaussagen über das IZH, die vom Verfassungsschutz getätigt wurden. Das Zentrum gilt schon seit Jahren als verlängerter Arm des Iran und steht laut Verfassungsschutz „für ein islamistisches Regime, das mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.“

Seit dem 9. Dezember 2020 läuft das Verfahren am Hamburger Verwaltungsgericht, bestätigte ein Gerichtssprecher der MOPO am Mittwoch. Gegenstand der Klage sind „verschiedene Einzelaussagen des Verfassungsschutzes über das IZH und die Einstufung als Verdachtsfall“, so das Verwaltungsgericht.

Hamburger Verwaltungsgericht: IZH verklagt Verfassungsschutz

Das IZH wird vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) als „ideologisch, organisatorisch und personell als Außenposten des Teheraner Regimes“ bezeichnet und stehe für ein islamistisches Regime. Das passte dem aktuellen IZH-Chef Muhammed Mofatteh wohl nicht mehr, weswegen sich das IZH entschied gegen diese Einstufung vorzugehen. Wann eine Entscheidung im Gerichtsverfahren zu erwarten sei, konnte das Verwaltungsgericht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht einschätzen

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Seit der durch den Ayatollah Ruhollah Musawi Khomeini initiierten sogenannten „islamischen Revolution“, entwickelte sich das IZH laut LfV zunehmend zum strategischen Außenposten des Teheraner Regimes in Europa. Über das IZH versuche der Iran, religiösen und politischen Einfluss auf in Deutschland wohnende Schiiten zu nehmen. Dieses Vorgehen widerspräche nach Einschätzung des LfV der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland.

„Dabei besteht das besondere Gewicht des IZH als verfassungsfeindliche Bestrebung darin, dass sie nicht offen erkennbar islamistisch auftritt“, heißt es in einem am 16. Juli erschienenen Bericht des LfV. Vielmehr inszeniere man sich als interkulturelle und interreligiöse Begegnungsstätte, um als Gesprächspartner in Politik, Kultur und Gesellschaft akzeptiert zu werden. (alu/mp)

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