Drohende Mieterhöhungen in Hamburg: So können Sie sich wehren
Mit der Vorstellung des neuen Mietenspiegels der Stadt Hamburg könnte bei vielen Hamburgern bald eine Mieterhöhung in die Wohnung flattern. Oft lohnt sich aber ein zweiter Blick, denn für eine rechtskräftige Erhöhung braucht es einige Bedingungen. Gemeinsam mit dem Verein „Mieter helfen Mietern“ erklärt die MOPO, worauf Sie jetzt achten müssen.
2021 liegt die Durchschnittsnettokaltmiete bei 9,29 Euro, was einer Erhöhung von 7,3 Prozent im Vergleich zu 2019 entspricht. Seit 20 Jahren sind die Mieten in Hamburg nicht mehr so stark angestiegen – und das kann für viele Stadtbewohner gravierende Folgen haben.
Mit der Vorstellung des neuen Mietenspiegels der Stadt Hamburg könnte bei vielen Hamburgern bald eine Mieterhöhung in die Wohnung flattern. Oft lohnt sich aber ein zweiter Blick, denn für eine rechtskräftige Erhöhung braucht es einige Bedingungen. Die MOPO stellt sie zusammen mit mit dem Verein „Mieter helfen Mietern“ vor.
Der Mietenspiegel gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen – unterteilt in die Kategorien Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Er erscheint alle zwei Jahre. 2021 liegt die Durchschnittsnettokaltmiete bei 9,29 Euro, was einer Erhöhung von 7,3 Prozent im Vergleich zu 2019 entspricht. Seit 20 Jahren sind die Mieten in Hamburg nicht mehr so stark angestiegen.
Mieterhöhung: Schreiben muss an alle gehen
Eine formelle Mieterhöhung muss von allen im Hauptvertrag genannten Vermietern an alle dort genannten Mieter adressiert sein. In vielen Fällen werden Erstere durch Hausverwaltungen vertreten – das muss aus dem Schreiben allerdings klar hervorgehen. Sind diese Grundsätze nicht erfüllt, ist die Erhöhung formell unwirksam.
Mieterhöhung: Ist die Wartefrist eingehalten worden?
Laut des Vereins „Mieter helfen Mietern“ muss die letzte Erhöhung, die auf den Mietenspiegel verweist, mindestens zwölf Monate in der Vergangenheit liegen. Wird diese Frist vom Vermieter nicht eingehalten, ist die Mieterhöhung ebenfalls unwirksam.
Mieterhöhung: Ist die richtige Begründung genannt?
Wenn die Wohnung in die Kriterien des Hamburger Mietenspiegels fällt, dann muss in der Begründung der Mieterhöhung zunächst einmal auf eben diesen verwiesen werden. Die Mieter müssen zudem in der Lage sein, die Wohnung dort auch einzuordnen. Bedeutet im Klartext: Der Vermieter muss das Baualter des Hauses benennen. Ob die Wohnlage normal oder gut ist, ergibt sich aus dem Hamburger Wohnlagenverzeichnis.
Mieterhöhung: Wurde die Begrenzung eingehalten?
In Hamburg liegt die sogenannte „Kappungsgrenze“ bei 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Das bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent steigen darf. Ein Beispiel: Wird eine Mieterhöhung zum 1. März 2022 verlangt, dann muss die Nettokaltmiete vom 1. März von 2019 als Vergleich hinzugezogen werden. Liegt die Erhöhung über 15 Prozent, ist sie aufgrund der Kappungsgrenze nur zum Teil wirksam.
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Mieterhöhung: Greift die ortsübliche Vergleichsmiete?
Laut „Mieter helfen Mietern“ ist nicht jede Mieterhöhung, die die vorausgegangen Bedingungen erfüllt, automatisch wirksam. Die Wohnung müsse sehr sorgfältig innerhalb des Mietenspiegels eingeordnet werden. Für eine normale Wohnlage mit einer Größe von 41 und 66 Quadratmetern, deren Baujahr zwischen 1978 und 1993 liegt, beträgt dieser zum Beispiel 9,13 Euro. Eine schlechte Lage oder fehlende Standardausstattung, zum Beispiel Herd, Spüle, Balkon, Isoverglasung oder Abstellraum können zu Abschlägen führen – eine gehobene Ausstattung kann wiederum Zuschläge rechtfertigen.
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Wer unsicher ist, ob das Schreiben für eine baldige Mieterhöhung rechtskräftig ist und ob ganz oder zum Teil zugestimmt werden muss, der kann sich an die Mietspiegel-Hotline von „Mieter helfen Mietern“ unter Tel. (040) 431 39 430 wenden. Das gilt auch für Nicht-Mitglieder.