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  • Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr dürfen die Hamburgerinnen und Hamburger das Haus nur zu bestimmten Zwecken verlassen. (Symbolbild)
  • Foto: dpa

Was gilt als „körperliche Bewegung“?: Ärger um Hamburgs Ausgangsbeschränkung

Darf ich abends nach 21 Uhr noch allein spazieren gehen? Die Hamburger Ausgangsbeschränkung wirft viele Fragen auf. In der Verordnung ist nämlich nur von einer Erlaubnis zur „körperlichen Bewegung“ die Rede. Was das genau bedeutet, ist offensichtlich auch der Polizei nicht ganz klar.

Der MOPO liegt ein Mailverkehr zwischen einem Leser und einer Hamburger Polizeiwache vor. Darin fragt der Leser, ob er denn nun allein spazieren gehen darf. Die Polizei antwortet, dass hier das alleinige Joggen oder Walken gemeint sei. Der Begriff „körperliche Bewegung“ wäre leider noch nicht umfassend definiert. Die MOPO fragt in der für die Polizei zuständigen Innenbehörde nach.

Ausgangsbeschränkung: Darf man allein spazieren gehen?

Allein nach 21 Uhr spazieren zu gehen, sei natürlich in Ordnung, sagte der Sprecher der Innenbehörde zur MOPO. „Niemand muss eine Anzeige befürchten, wenn das plausibel ist.“

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Aber was ist plausibles Spazierengehen? Wer sich zum Beispiel sichtbar eben noch mit einer Gruppe getroffen hat und dann schnell allein weitergeht, der müsse eben auch damit rechnen von der Polizei angesprochen zu werden, so der Sprecher.

Spazierengehen muss „plausibel“ sein

Wenig plausibel sei auch, wenn sich jemand extrem weit von seinem Wohnort entfernt aufhält zum Beispiel in einem ganz anderen Stadtteil. Für die genauen Vorgaben zur Umsetzung der Eindämmungsverordnung sei die Sozialbehörde zuständig. Auf Nachfrage der MOPO am Freitag, gab es von dort bisher keine Rückmeldung.

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