Rapper Gzuz und Verteidiger Christopher Posch
  • Rapper Gzuz links neben seinem Verteidiger Christopher Posch
  • Foto: picture alliance/dpa/Marcus Brandt

Warum Gzuz nun eine noch härtere Strafe droht

Hamburgs Rüpelrapper Gzuz („187 Strassenbande“) wurde am 29. September 2020 zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 510.000 Euro verurteilt. Das wollte der 33-Jährige nicht auf sich sitzen lassen und ging in Berufung. Die am 17. Januar gestartete Verhandlung wird dem Rapper nun möglicherweise zum Verhängnis.

Wie das Abendblatt berichtet, habe Gzuz, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, eine frühere Geldstrafe nicht gezahlt. Die Vorsitzende Richterin teilte mit, dass Klauß im Jahr 2019 rund 16.000 Euro wegen Beleidigung hätte zahlen sollen.

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Normalerweise gilt, weil nicht die Staatsanwaltschaft, sondern allein der Angeklagte gegen das Amtsgerichts-Urteil Berufung eingelegt hatte, das sogenannte Verschlechterungsverbot. Also: Das Urteil darf üblicherweise nicht härter werden als es schon ist. Das hat sich nun durch die nicht beglichene Geldstrafe geändert.

Es könnte für den Skandalrapper also doch eine längere Haftstrafe geben – oder auch eine höhere Geldstrafe.

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