Warum das Verbrennen des Korans in Hamburg plötzlich verboten ist
Zwei Männer (72 und 28) und eine Frau (34) haben am 6. August 2022 bei einer Protestveranstaltung vor dem vom Iran gesteuerten Islamischen Zentrum Hamburg (IZH), der Blauen Moschee, einige Seiten aus einem Koran gerissen und angezündet. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Strafbefehle gegen das Trio erlassen. Der Vorwurf: „gemeinschaftliche Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen“. Dass der „Blasphemie-Paragraf“ zum Einsatz kommt, ist ein höchst ungewöhnlicher Vorgang – er wird seit Jahren als überflüssig kritisiert.
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