Die Hamburger Warburg-Bank
  • Die Eingangstür der Privatbank M.M. Warburg in Hamburg
  • Foto: dpa

Cum-Ex: Warburg Bank scheitert mit Klage gegen Deutsche Bank

Die Hamburger Warburg Bank ist auch im zweiten Anlauf vor Gericht mit ihrer Klage gegen die Deutsche Bank gescheitert. Warburg wollte die Deutsche Bank für Steuerschulden aus Cum-Ex-Aktiengeschäften in Mithaftung nehmen. Womöglich ist der Rechtsstreit aber noch nicht beendet.

Die Deutsche Bank muss weiterhin nicht für Steuerschulden aus Cum-Ex-Aktiengeschäften der Hamburger Privatbank M. M. Warburg mithaften. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) wies die Berufung von Warburg am Mittwoch vollumfänglich zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Hamburger Warburg-Bank forderte Schadensersatz

Die Privatbank hatte von Deutschlands größtem Geldhaus als Depotbank Schadenersatz für Steuerschulden in Millionenhöhe gefordert. Letztlich ging es nach OLG-Angaben noch um etwa 140 Millionen Euro Steuerschulden aus Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011. In erster Instanz hatte Warburg vor dem Landgericht Frankfurt verloren.


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Bei Cum-Ex-Geschäften lassen sich Banken und Investoren Steuern zweimal erstatten, die nur einmal gezahlt wurden. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit arbeiten das Thema Cum-Ex seit Jahren auf.

Deutsche Bank ist „sehr zufrieden“

„Wir sind sehr zufrieden, dass auch das Oberlandesgericht die Klage von Warburg gegen die Deutsche Bank vollumfänglich abgewiesen hat“, teilte ein Sprecher der Deutschen Bank in Frankfurt mit.

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Warburg werde das OLG-Urteil sorgfältig prüfen, und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen. Möglich ist die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH). (dpa/abu)

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