• Der „Obi“ in Harburg am Großmoordamm.
  • Foto: Gözübüyük

Während andere schließen müssen: Darum hat dieser Baumarkt in Hamburg immer noch offen

Mehrere Baumärkte in Hamburg hatten entgegen der gültigen Corona-Verordnung nicht nur ihr Gartenabteil geöffnet, sondern auch Abteilungen für Schrauben, Rahmen, Laminat und Farbe. Die Folge: Sie mussten dicht machen. Alle? Nein, nicht alle, der „Obi“ am Großmoordamm in Harburg war nicht betroffen.

Eigentlich dürfen in Baumärkten derzeit nur die Gartenzentren geöffnet sein, der restliche Verkaufsbereich ist nur Gewerbekunden vorbehalten. Click&Collect ist darüber hinaus erlaubt.

Die Polizei ließ daraufhin am Samstag sieben Baumärkte schließen – vor allem im Osten der Stadt. Das alles in Absprache mit der Innenbehörde und den jeweiligen Bezirksämtern.

Trotz Corona: Darum hat „Obi“ in Hamburg-Harburg weiter auf

Der „Obi“ in Harburg hat aber weiterhin auf, ganz ohne Beschränkungen, und  wirbt mit mehreren Tafeln an den Eingängen sogar mit „Baumarkt und Gartencenter für alle geöffnet!“ Aber wie ist das überhaupt möglich? 

„Der ‚Obi‘ am Großmoordamm bietet in seinem Sortiment überwiegend Artikel für den Gartenbedarf an und kann daher gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung öffnen“, teilte eine Sprecherin des Harburger Bezirksamtes auf MOPO-Nachfrage mit. Das Garten-Sortiment sei „stärker präsentiert“ als alles andere. 

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Dabei ist der „Obi“ in Harburg eigentlich ein herkömmlicher Baumarkt wie alle anderen, die schließen mussten oder sowieso gemäß der Corona-Verordnung zu haben. „So richtig verstehen wir das auch nicht“, so eine Harburger „Obi“-Mitarbeiterin. 

Wie die MOPO erfuhr, stützt sich besagter „Obi“ auf ein Urteil, das am Amtsgericht Wandsbek gefällt wurde: Demnach dürfte ein Baumarkt öffnen, wenn die Fläche des Gartencenters größer ist als die, auf der Bohrer, Wannen und Toilettenschüsseln angeboten werden – selbst wenn das Verhältnis nur 51:49 entspräche. Dasselbe Prinzip greift auch bei Läden, die überwiegend Lebensmittel verkaufen und daher trotz Corona-Pandemie öffnen dürfen.

Die Hinweistafeln rund um das „Obi“-Gelände sind nicht zu übersehen.

Die Hinweistafeln rund um das „Obi“-Gelände sind nicht zu übersehen.

Foto:

Gözübüyük

Beim Harburger „Obi“ muss die Fläche des Gartencenters also geringfügig der Baumarkt-Fläche überwiegen, weshalb der dortige Ableger weiter Kapital aus dem Regel-Kuddelmuddel schlagen kann – aber nicht mehr lange.

In den kommenden Tagen tritt in Hamburg nämlich eine erneuerte Version der Eindämmungsverordnung in Kraft, wie die MOPO aus Behördenkreisen erfuhr. Die sieht vor, dass Baumärkte nur noch Gartenartikel verkaufen dürfen – egal, wie groß der Gartenbereich ist.

Die „Obi“-Pressestelle war für eine Stellungnahme bisher nicht für die MOPO zu erreichen. 

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