Schule, Sommerferien

Schulkinder einer 4. Klasse einer Grundschule sitzen im Klassenzimmer am letzten Schultag vor den Sommerferien (Symbolbild). Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Vor Ferienbeginn in den Urlaub fahren: Eltern drohen hohe Geldstrafen

kommentar icon
arrow down

Am 24. Juli beginnen die Hamburger Sommerferien. Für viele Familien heißt es dann wieder: Ab in den Urlaub! Doch immer mehr Eltern fahren mit ihren Kindern schon vor dem offiziellen Ferienbeginn los, während diese eigentlich noch in der Schule sein müssten. Das kann bestraft werden.

Während im Jahr 2023 noch 225 Fälle registriert wurden, bei denen Schulkinder ohne Genehmigung früher in den Urlaub gefahren sind, waren es 2024 schon 303. So berichtet es der NDR. Erlaubt ist das nicht: Wer seine Kinder frühzeitig dem Unterricht entzieht und keinen Beurlaubungsantrag stellt, verletzt die Schulpflicht.

Ohne Antrag: Geldstrafe droht

Laut NDR droht Eltern in einem solchen Fall eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro. Sind mehrere Kinder betroffen, steigt die Summe auf 350 Euro.

Das könnte Sie auch interessieren: Preise explodiert: Darum ist Schokolade gerade so teuer

Wird rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung gestellt, muss dieser begründet sein. „Zum Beispiel, wenn ein schwer erkranktes Elternteil mit der Familie gemeinsam in den Urlaub fahren möchte und es wegen der ärztlichen Behandlung zeitlich nicht anders geht“, so der NDR.

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test