Andy Grote (SPD), Innensenator, während einer Landespressekonferenz.
  • Andy Grote (SPD), Innensenator, während einer Landespressekonferenz.
  • Foto: picture alliance/dpa/Georg Wendt

Verfassungsgericht entscheidet über Streit zwischen Grote und der AfD

Das Hamburgische Verfassungsgericht entscheidet am Dienstag über den Streit zwischen der AfD-Bürgerschaftsfraktion und Innensenator Andy Grote um Äußerungen des SPD-Politikers über die Partei.

Grote hatte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019 im Zusammenhang mit dem formal aufgelösten „Flügel“ gesagt, dass die AfD in Hamburg ihren Konfrontationskurs gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verstärke und auch in der Bürgerschaft konfrontativ auftrete – „unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie“.


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Andy Grote habe „gegen die verfassungsmäßigen Recht verstoßen“

Aus Sicht der AfD hat er dadurch gegen die verfassungsmäßigen Rechte der Fraktion und der Abgeordneten verstoßen. So habe Grote eine öffentliche Bewertung ihrer Parlamentsarbeit nicht zugestanden. Er habe die AfD außerhalb der den Staat tragenden Parteien verortet und deren Abgeordnete als den Staat ablehnende Volksvertreter dargestellt. Dies könne die Kommunikation zu den Bürgern nachhaltig beeinträchtigen.

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Die Äußerungen seien auch gar nicht nötig gewesen, da es keine Verbindung der AfD-Fraktion zum „Flügel“ gebe, argumentiert diese. Der inzwischen formal aufgelöste „Flügel“ der AfD wird seit März 2020 vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. (dpa/mp)

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