Hundewelpen im Kofferraum
  • Typisch für Welpenhandel: Die Polizei entdeckt regelmäßig Hundewelpen in Kofferräumen und stoppt den Transport (Symbolbild).
  • Foto: (c) dpa

Verendete Hunde: Muss der Welpen-Quäler doch nicht in den Knast?

Aus großem Jubel droht große Enttäuschung zu werden. Der skrupellose Welpenhändler Manuel M. (33) ist zwar im Mai zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden, doch er sitzt immer noch nicht im Knast. Und wird es vielleicht auch nie. Der Billstedter hatte über eBay fünf sehr junge Welpen verkauft, die sich bald als todkrank herausstellten und starben. Im Prozess zeigte sich der Wiederholungstäter noch total reuig. Doch jetzt will er die Haftstrafe nicht antreten. Zudem soll laut Tierschutzverein der Welpenhandel in M.s Dunstkreis ungebremst weiterlaufen. Trauriges Beispiel: der gerade gestorbene Welpe Elvis.

Damals jubelte der Tierschutzverein: „Das ist ein bundesweites Signal.“ M. war wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 2950 Euro verurteilt worden. „Dieses Urteil ist ein wichtiges bundesweites Signal für alle, die sich an dem Leid und Tod der Welpen bereichern wollen“, so Janet Bernhardt, Vorsitzende des Hamburger Tierschutzvereins (HTV) damals.

Viel zu viele junge Welpen in einer Box, Fahnder hatten sie sichergestellt (Symbolbild) dpa
Welpen in Box
Viel zu viele junge Welpen in einer Box, Fahnder hatten sie sichergestellt (Symbolbild).

Der Mann aus Billstedt hatte über eBay-Kleinanzeigen kranke und viel zu junge Hundewelpen angeboten und verkauft. Zu Schleuderpreisen von 400 bis 1000 Euro. Einige von ihnen sollen bereits bei der Übergabe erbrochen und Durchfall gehabt haben. Fünf der Welpen starben nach kurzer Zeit bei ihren neuen Besitzern. In M.s Wohnung wurden zudem etliche sehr junge und kranke Hundewelpen in einem Käfig gehalten. Offenbar waren die Tiere viel zu früh von ihrer Mutter getrennt worden. Viele erkrankten an Parvovirose. M. soll praktisch jede Woche nach Polen gefahren sein, um Welpen-Nachschub zu holen.

Manuel M. aus Billstedt: Verurteilt wegen Betrugs

Der Mann wurde im Mai zu drei Jahren Haft wegen mehrfachen Betrugs und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Eine ungewöhnlich hohe Strafe, es handelt sich aber auch um einen ungewöhnlich dickfelligen Täter, der bereits verhängte Verbote einfach ignorierte. Die bekannt gewordenen Fälle waren auch aus Sicht des Gerichts nur die „Spitze des Eisbergs“. Manuel M. verkaufte die Welpen noch übers Internet, als er längst wusste, dass ihm der Hundekontrolldienst und die Polizei auf den Fersen waren. Das handelte ihm sogar U-Haft ein. Schon damals liefen gegen ihn Bewährungsstrafen.

Laut „Hamburger Abendblatt“ ist der 33-Jährige der Polizei bereits länger bekannt. Immer wieder sei er wegen Eigentums-, Drogendelikten und sogar Raub aufgefallen. Dann habe Manuel M. den Welpenhandel als lukrative Einnahmequelle entdeckt. Über Kontakte in osteuropäische Länder besorgte er sich die oft erst wenige Wochen alten Tiere, die er über eBay-Kleinanzeigen anbot.


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Wieso sitzt dieser skrupellose Welpenhändler noch nicht im Gefängnis? Weil Manuel M. gegen das Urteil angeht. „Es wurden Rechtsmittel eingelegt und sind derzeit beim Landgericht anhängig“, so Anja Stabel, Sprecherin des Oberlandesgerichts. Ein Verhandlungstermin sei noch nicht anberaumt.

Gleichzeitig geht der schwungvolle Handel mit viel zu jungen, ungeimpften Welpen in Hamburg weiter. Gerade starb der kleine Elvis, nachdem das Tierheim wochenlang um sein Leben gekämpft hatte. Elvis war von der Polizei bei einem vom Tierschutzverein fingierten Scheinkauf über eBay sichergestellt worden. Wo? Wieder einmal in Billstedt. Er war erst fünf bis sechs Wochen alt, verwahrlost, unterernährt und krank.

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Bei den Verkäufern von Elvis handelt es sich laut Tierschutzverein (HTV) wieder um Personen aus dem „Dunstkreis“ von Manuel M. „Es handelt sich um den bekannten Clan, der seinerzeit schon für M. verkauft hat“, so HTV-Tierschutzberaterin Sina Hanke. „Die sind weiterhin aktiv.“ Manuel M. selbst ist bei Verkäufen nicht mehr dabei gewesen. „Ob er weiterhin der Strippenzieher ist, können wir nicht sagen.“ Bleibt zu hoffen, dass die Polizei, die ja die Personalien der Täter im Falle Elvis aufgenommen hat, mehr Erkenntnisse hat und das Gericht Ms. Berufung zurückweist. Dann würde das erste Urteil rechtskräftig und er müsste für drei Jahre ins Gefängnis. Oder es kommt bald zu einer Berufungsverhandlung.

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