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Vodafone-Logo.
  • Die Verbraucherschutzzentrale hat den Telekommunikations-Riesen abgemahnt. (Symbolbild)
  • Foto: dpa | Federico Gambarini

Verträge untergeschoben? Verbraucherschützer mahnen Telefon-Riesen ab

Eine Kundin sollte monatlich knapp 40 Euro an Vodafone für einen Telefon- und Internet-Vertrag zahlen – obwohl sie diesen nie bestellt hat. Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg hat daraufhin den Telekommunikations-Riesen abgemahnt.

Eine Vodafone-Kundin aus Süddeutschland hat sich an die Verbraucherschutzzentrale Hamburg gewandt, nachdem ihr Anbieter den Vertrag „Vodafone CableMax 1000“ ohne Rücksprache verlängert hatte. Insgesamt 960 Euro sollte die betroffene Frau zahlen – und das, obwohl sie weder telefonisch, noch per E-Mail Kontakt zu Vodafone hatte.

Vodafone verlängert Vertrag – ohne die Zustimmung der Kundin

Das Unternehmen hat der Kundin eine E-Mail mit einer Auftragsbestätigung zukommen lassen. Die Frau hatte den Vertrag über zwei Jahre gebucht – dieser lief nun im September aus. „Vodafone wollte anscheinend Nägel mit Köpfen machen und versuchte, der Verbraucherin einen neuen Vertrag über 24 Monate für den gleichen Tarif unterzuschieben“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg.

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Dass die Verbraucherin noch am selben Tag und 14 Tage später den angeblich geschlossenen Vertrag widerrief, änderte nichts daran, dass Vodafone den monatlichen Betrag von 39,99 Euro via SEPA-Lastschrift einzog. „Uns erreichen regelmäßig Beschwerden von Betroffenen, die Zeit und Nerven investieren, um sich gegen Rechnungen zu wehren, für die es keine Vertragsgrundlage gibt“, berichtet Rehberg.

Die Verbraucherschutzzentrale hat den Konzern abgemahnt – Vodafone muss zukünftig eine Vertragsstrafe zahlen, sobald das Unternehmen erneut Verträge des Produkts „Vodafone Cable Max 1000“ bestätigt, obwohl diese nicht von Kund:innen geschlossen worden sind. Rehberg von der Verbraucherschutzzentrale: „Wer nichts bestellt, muss auch nichts bezahlen!“ (elu)

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