„Neutralitätsgebot verletzt”: Richter kritisieren Innensenator Grote
Im Rechtsstreit der AfD mit Innensenator Andy Grote (SPD) hat das Hamburgische Verfassungsgericht die Anträge der AfD-Fraktion zurückgewiesen – gleichzeitig aber festgestellt, dass Grote mit seinen AfD-kritischen Äußerungen auf einer Pressekonferenz das Neutralitätsgebot seines Regierungsamtes überschritten haben „dürfte“.
In dem Verfahren geht es um einen Pressetermin am 5. Juni 2020. Der Innensenator hatte im Zusammenhang mit der Einstufung der AfD-Teilorganisation ‚Der Flügel‘ als rechtsextremistisch über einen politischen Konfrontationskurs der AfD sowie ein konfrontatives Auftreten der AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft gesprochen.
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