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Die zwei Angeklagten verbergen in der Hauptverhandlung im Gerichtssaal ihre Gesichter hinter Aktenordnern. Die beiden Angeklagten sollen den IS von Deutschland aus unterstützt haben.
  • Die zwei Angeklagten verbergen in der Hauptverhandlung im Gerichtssaal ihre Gesichter hinter Aktenordnern. Sie sollen den IS von Deutschland aus unterstützt haben.
  • Foto: Markus Scholz/dpa

Bomben- und Messerangriffe geplant: Junge Islamisten in Hamburg verurteilt

Wegen Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdeten Gewalttat müssen zwei Jugendliche mehr als drei Jahre ins Gefängnis. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verurteilte einen heute 18 Jahre alten Russen aus Bremerhaven am Montag zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Ein heute 17 Jahre alter Deutsch-Kosovare aus dem nordrhein-westfälischen Iserlohn bekam drei Jahre und sechs Monaten Haft.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden jungen Männer, die sich über soziale Netzwerke kennengelernt hatten, den IS von Deutschland aus unterstützten. Die Öffentlichkeit wurde wegen des jungen Alters der Angeklagten bei dem Prozess ausgeschlossen, zur Urteilsverkündung aber wieder zugelassen.

Der Ältere – ein schlanker, junger Mann mit Brille und weißem Kapuzen-Sweatshirt – beschäftigte sich laut Gericht bereits seit Januar 2022 mit islamistischem Gedankengut und radikalisierte sich. Er schloss sich der Terrormiliz als Mitglied an. Im Kontakt mit einem IS-Ableger in Afghanistan habe er sich bereit erklärt, in Deutschland eine Zelle des IS zu gründen. Unter Mitschülern und Chatpartnern habe er dafür geworben, sich der Terrormiliz anzuschließen.

Richterin: IS-Unterstützer Überzeugungstäter

Per Telegram-Chats wurden laut Gericht Aufträge des IS übermittelt. Dabei ging es auch um mögliche Anschlagsziele wie Kasernen oder Behördengebäude. Zudem soll der 18-Jährige Propaganda-Material des IS in die deutsche Sprache übersetzt haben. Außerdem habe er „äußerst menschenverachtende Videos“ in einer Telegram-Chatgruppe gepostet. Ein Video, das Enthauptungen von Menschen zeigt, kommentierte er mit „Lieblingsvideo“. Unter ein Video, das Verbrennungen von Menschen zeigt, schrieb er: „Wollt ihr verbrannte Chicken sehen?“

Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die beiden jungen Männer als „echte Überzeugungstäter“, die Ungläubige hätten töten wollen. Beide hätten zwar Geständnisse abgelegt, aber man wisse nicht, inwieweit diese Geständnisse von echter Reue und Einsicht getragen seien. „Wie stehen Sie heute wirklich zu ihren Taten?“, fragte die Richterin. Es gebe bei dem Älteren positive Anzeichen, auf der anderen Seite habe er im Sommer 2022 geschrieben: „Ich schließe mich dem Deradikalisierungsprogramm an, um beim Gericht gut anzukommen.“

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Der heute 17-Jährige aus Iserlohn habe eine höhere Strafe erhalten, weil auch der Erziehungsauftrag bei ihm größer sei. Er habe sich mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft sprengen und dabei sein eigenes Leben aufs Spiel setzen wollen. „Seine Eltern haben alles getan, was möglich war, aber leider ohne Erfolg“, sagte die Richterin. Deshalb brauche der junge Mann nun professionelle Hilfe beim Aussteigerprogramm Islamismus. Auch der 18-Jährige nimmt weiter an einem Aussteigerprogramm teil.

IS-Unterstützung: Jugendstrafen für die zwei Angeklagten

„Es gibt keine Zweifel, dass sie beide strafrechtlich voll verantwortlich sind“, sagte die Richterin. Zur Tatzeit seien sie 16 und 17 Jahre alt gewesen und reif genug, das Unrecht der Tat einzusehen. Wegen ihres Alters würden die Jugendlichen aber nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das sehe eine Strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Höchststrafe vor. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von vier Jahren für beide gefordert, die Verteidigung eine Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren.

„Es hängt von ihrer Zusammenarbeit ab, wie lange diese Jugendstrafe tatsächlich dauern wird“, ermahnte die Richterin die beiden am Ende ihrer Urteilsbegründung. (dpa)

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