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Ein 21 Jahre alter Angeklagter sitzt im Oberlandesgericht neben seinem Verteidiger Roman Raczek im Saal. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann die Vorbereitung eines islamistisch motivierten Sprengstoffanschlags vor und hat eine Strafe von sieben Jahre Haft beantragt. (Archivfoto)
  • Ein 21 Jahre alter Angeklagter sitzt im Oberlandesgericht neben seinem Verteidiger Roman Raczek im Saal. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann die Vorbereitung eines islamistisch motivierten Sprengstoffanschlags vor und hat eine Strafe von sieben Jahre Haft beantragt. (Archivfoto)
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Daniel Bockwoldt

Urteil erwartet: 21-Jähriger soll Terroranschlag geplant haben

Im Prozess um einen geplanten Terroranschlag zum 20. Jahrestag der Attentate vom 11. September 2001 will das Hanseatische Oberlandesgericht am Freitag um 11 Uhr sein Urteil verkünden.

Angeklagt ist ein 21-jähriger Deutsch-Marokkaner, dem die Bundesanwaltschaft die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorwirft. Außerdem soll er durch den Kauf einer Handgranate und einer Pistole mit Munition gegen das Kriegswaffenkontroll- und Waffengesetz verstoßen haben.

Hamburg: Welche Strafe kann der Angeklagte erwarten?

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft hatten am Dienstag eine Haftstrafe von sieben Jahren beantragt. Der Verteidiger sprach sich am Mittwoch für eine Jugendstrafe von maximal drei Jahren aus.


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Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft wollte der Angeklagte einen Sprengsatz nach dem Vorbild des Anschlags auf den Boston-Marathon bauen, bei dem am 15. April 2013 drei Menschen getötet und 260 verletzt wurden.

Angeklagte soll Material für Sprengsatz gekauft haben

Dafür habe er größere Mengen an Chemikalien sowie mehrere Hundert Schrauben und Muttern gekauft. Beim Kauf der Waffen sei er an einen verdeckten Ermittler geraten.

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Spezialkräfte der Polizei hatten den Beschuldigten am 26. August 2021 in Hamburg-Stellingen festgenommen. (dpa)

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