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  • In Bayern gibt es noch kein generelles Einreiseverbot.
  • Foto: imago images/Sven Simon

Urlaub in den Herbstferien: Diese Einreise-Regeln gelten jetzt in den Bundesländern

Pünktlich zu den Herbstferien im Norden steigen die Corona-Fallzahlen in Deutschland wieder drastisch an. Am Wochenende meldeten unter anderem Köln, Stuttgart und Essen das Überschreiten der Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Die MOPO gibt einen Überblick über die aktuellen Beschränkungen für Reisende, die in den Bundesländern gelten.

Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen befinden sich gerade mitten in den Herbstferien. Für viele bedeutet das: Ab in den Urlaub! Aber in welches Bundesland kann man gerade reisen, und welche Einschränkungen gelten dort? Was muss ich beachten, wenn ich vielleicht aus einem Risikogebiet komme?

BADEN-WÜRTTEMBERG: In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Wer aus einem solchen Gebiet kommt, darf nur dann etwa in Pensionen und Hotels beherbergt werden, wenn ein höchstens 48 Stunden alter negativer Corona-Test vorliegt.

BAYERN: Es gibt kein Einreiseverbot. Das bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Städte und Kreise, für deren Bewohner das Beherbergungsverbot gilt. Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

BERLIN: Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.

BRANDENBURG: Wer vorhat, aus Corona-Hotspots nach Brandenburg zu fahren, kann Ausflüge unternehmen oder einkaufen gehen. Übernachtungen sind nicht erlaubt, außer bei Vorlage eines negativen Corona-Tests, der vor Abreise höchstens 48 Stunden alt gewesen sein darf, oder bei zwingenden beruflichen oder medizinischen Reisen.

BREMEN: In Bremen gibt es kein Einreiseverbot und keine Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.

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HAMBURG: Touristen müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen zwei Wochen nicht in Risikogebieten aufgehalten haben. Wer doch aus Corona-Hotspots nach Hamburg reisen möchte, muss einen negativen Corona-Test mitbringen, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Ansonsten ist ein Aufenthalt in Hamburger Hotels nicht gestattet. 

HESSEN: Es gibt kein Einreiseverbot, dafür aber ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. Wer mit einem ärztliches Attest nachweisen kann, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen, darf übernachten.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Grundsätzlich sind Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern aus allen Gebieten gestattet — auch aus Risikogebieten. Wer aus einem solchen nach Mecklenburg-Vorpommern fährt, muss einen negativen, höchstens zwei Tage alten Corona-Test mitbringen. Eine zweiwöchige Quarantäne ist allerdings obligatorisch. Diese kann durch das zuständige Gesundheitsamt nach einem zweiten, negativen Test nach fünf bis sieben Tagen verkürzt werden. Tagesausflüge nach Mecklenburg-Vorpommern sind generell nicht erlaubt.

NIEDERSACHSEN: Es gelten keine Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete, auch Tagestourismus ist möglich. Allerdings gilt ein Beherbergungsverbot für bestimmte Gebiete, die den kritischen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 überschreiten. Darunter fallen derzeit unter anderem Reisende aus Bremen, Berlin oder dem Landkreis Cloppenburg. Die niedersächsische Landesregierung aktualisiert die Liste regelmäßig auf ihrer Internetseite. Verstöße gegen das Beherbergungsverbot sind teuer: Bußgelder bis zu 25.000 Euro drohen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: In NRW gibt es keine Beschränkungen und vorerst kein Beherbergungsverbot für Urlauber aus nationalen Risikogebieten.

RHEINLAND-PFALZ: Reisende aus innerdeutschen Risikoregionen müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Ab diesem Dienstag gilt ein Beherbergungsverbot für sie, außer sie haben einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die betroffenen Regionen sind auf der Internetseite der Landesregierung gelistet.

SAARLAND: Im Saarland gilt seit Ende Juni ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten, es sei denn sie können einen ärztlich attestierten, negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als zwei Tage ist.

SACHSEN: Die Einreise ist erlaubt. Wer aus einem Risikogebiet etwa aus dem Ausland kommt, muss sich testen lassen. Bis ein negatives Ergebnis vorliegt, besteht die Pflicht zur häuslichen Quarantäne.

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SACHSEN-ANHALT: Die Einreise ist erlaubt. Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Auch hier gilt, dass Reisen grundsätzlich erlaubt sind. Wer aus einem Corona-Hotspot einreist, muss einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen.

THÜRINGEN: Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder ein Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Risikogebieten. (fbo)

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